Nicht alle nutzen die freie Anbieterwahl bei der Energieversorgung
Görlitz, 14. Mai 2018. Erst neulich war wieder so ein mit mädchenhafter Handschrift adressiertes Werbeschreiben eines lokalen Energielieferanten in den Briefkasten geflattert: Man möge doch zu ihm wechseln. Was steckt dahinter? Die Energieversorgung in Deutschland lag lange Zeit fest in staatlicher Hand. Durch die Liberalisierung des Energiemarktes im Jahr 1998 haben sich für die meisten Verbraucher große Vorteile ergeben. Dennoch zahlen heute, 20 Jahre nach der Liberalisierung des Energiemarktes, noch immer viele Strom- und Gaskunden zu viel für ihre Versorgung.
Fehlende Regulierung sorgte für Startschwierigkeiten
Vorrangiges Ziel der Liberalisierung des Energiemarktes war es, die Monopolstellung der großen Energieanbieter durch das Aufkommen neuer Anbieter zu beenden. Der dadurch entstehende Wettbewerb sollte zudem Kostensenkungen für den Endverbraucher mit sich bringen.
Tatsächlich drängten nach der Liberalisierung zahlreiche neue Anbieter auf den Markt und machten den alteingesessenen Energieriesen starke Konkurrenz. Ungleiche Verhältnisse beim Zugang zu den Energienetzen sorgte aber schon kurze zeit später dafür, dass viele der neuen Energieanbieter wieder verschwanden. Eine fehlende Regulierung des Zugangs zu den Netzen war der entscheidende Fehler zu Beginn der Liberalisierung.
Netzentgelte und Trennung von Produktion und Vertrieb
Im Jahr 2005 wurde seitens der Politik schließlich auf diese Missverhältnisse reagiert und die Bundesnetzagentur gegründet. Diese fungiert seitdem als eine Regulierungsbehörde und führte Netzentgelte ein, die für jeden Energieversorger gleich sind. Weiterhin wurden im Anschluss die Produktion sowie der Vertrieb von Energie voneinander getrennt, so dass die großen Anbieter durch eine effizientere Verwaltung keine Vorteile mehr erzielen konnten. Die sich daraus ergebenden Vorteile für Endkunden wurden bislang von vielen, lange aber nicht von allen Verbrauchern genutzt.Anbieterwechsel kann bares Geld sparen
Verbraucherschützer raten schon seit längerem dazu, den eigenen derzeit laufenden Energietarif regelmäßig zu überprüfen. Laut einer Studie zahlen Verbraucher bei Strom und Gas insgesamt etwa 10 Milliarden Euro zu viel. Trotz der freien Anbieterwahl beziehen viele Verbraucher ihre Energie noch immer beim örtlichen Grundversorger, der oftmals im Vergleich zur Konkurrenz deutlich höhere Gebühren veranschlagt. Bei einem Anbieterwechsel kann also bares Geld gespart werden. Unkompliziert nachsehen, wie viel Einsparpotenzial sich jeweils ergibt, lässt sich mit entsprechenden kostenlosen Vergleichsrechnern. Der Wechsel eines Strom-/Gasanbieters ist in der Regel ganz unkompliziert möglich, der neue Anbieter kümmert sich in den überwiegenden Fällen um sämtliche Formalitäten. Da die Preise sich durchaus häufig ändern macht es Sinn, einmal im Jahr nach günstigeren Tarifen Ausschau zu halten.Nicht nur den Preis berücksichtigen
Wichtig ist es für Verbraucher, bei einem Vergleich der Energieanbieter nicht ausschließlich den Preis zu berücksichtigen. Auch die Vertragsbedingungen sollten untereinander abgewägt werden. Neben der Vertragslaufzeit und den Zahlungsintervallen spielen hier vor allem auch die genauen Konditionen sowie der Service eine entscheidende Rolle. Wer beispielsweise eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten eingeht, sollte diese Frist im Hinterkopf haben, um im Zweifel nicht weitere sechs Monate beim Anbieter zu bleiben, weil eventuell die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Viele Verbraucher bevorzugen zudem den Bezug von Ökostrom oder auch Biogas, was noch lange nicht von jedem Energielieferanten angeboten wird.Letzten Endes gibt es zahlreiche Möglichkeiten die jährlichen Fixkosten zu reduzieren, der Wechsel des Strom-/Gasanbieters ist nur ein Aspekt. Angesichts der langfristig stetig steigenden Energiepreise kann diese Option aber durchaus in Betracht gezogen werden.



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- Quelle: red | Foto Strommast: ollis_picture / Oliver Peters, Foto Gasflamme: ferarcosn / Fernando Arcos, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 14.05.2018 - 08:32Uhr | Zuletzt geändert am 14.05.2018 - 09:14Uhr
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