Wenn's im Frühling feurig wird

Görlitz, 23. März 2017. Wissenschaftler nehmen an, die Entwicklung des modernen Menschen stehe in enger Verbindung mit der Nutzung des Feuers. Heutzutage ist das mit dieser menschlichen Weiterentwicklung nicht mehr ganz so einfach, hat doch das liebe Ordnungsamt ein wachsames Auge darauf, wenn irgendwo im Görlitzer Stadtgebiet ein Feuerchen zu flackern beginnt.

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Formloser Antrag genügt, in jedem Fall aber Auflagen

Wer ein Lagerfeuer abbrennen möchte, sollte sich in jedem Fall eine Genehmigung beim Ordnungsamt in der Jägerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14, Zimmer 5, besorgen. Weshalb? Weil das der Paragraph 13 der Polizeiverordnung der Stadt Görlitz vorschreibt. Punkt.

Die Genehmigung kann formlos beantragt werden, ist aber stets mit Auflagen verbunden: So dürfen nur trockene sowie unbehandelte Holzstücke verbrannt werden. Zudem ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu den umliegenden Bauten sowie dem Baum- und Strauchbestand einzuhalten. Ein Funkenflug ist auszuschließen. Hoffentlich weiß das Feuer das.

Die Görlitzer Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Feuer so abzubrennen sind, dass keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. Und: Das Verbrennen von Pflanzenabfällen, etwa Baum-, Strauch- und Heckenverschnitt, Grasmahd, Laub, Unkraut und anderen Pflanzenresten, ist grundsätzlich verboten. Dafür gibt es eine "Sächsische Pflanzenabfallverordnung", die das so regelt. Ebenfalls dürfen Abrissholz, behandeltes Holz, Sperrholz, Möbel und Ähnliches nicht verbrannt werden. Abfallentsorgungsmöglichkeiten gibt es ja wirklich genug.

Bußgeld angesagt

Das Görlitzer Ordnungsamt will demnächst Kontrollen durchführen. Dazu sieht sich die Verwaltung des Westteils der Europastadt Görlitz/Zgorzelec wegen mehrfacher Beschwerden, die es in jüngster Zeit gab, veranlasst. Der Zeigefiger ist schon erhoben: Verstöße gegen die Auflagen, das betrifft insbesondere das Verbot der Verbrennung pflanzlicher Abfälle, werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße in Höhe von bis 500 Euro geahndet. Aua.

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Bleibt brenzlig

Von Seensüchtiger am 29.03.2017 - 12:12Uhr
Wer seine Restglut vom Grillen in eine kleine Grube kippt und danach ein paar trockene und unbehandelte Holzstücke drauflegt, sollte (!) sich zuvor eine Genehmigung holen, weil es die Polizeiverordnung vorschreibt (!).

Ich fände es einfacher, wenn es möglich wäre, auf goerlitz.de in eine Dateneingabemaske (meint Internetformular) ein paar Daten einzugeben (wann und wo will wer ein Lagerfeuer machen), mit einem Häkchen die kompakt dargestellten Bedingungen zu akzeptieren und dann den gesunden Menschenverstand zu nutzen. So könnte auch die Feuerwehr Bescheid wissen.

Wichtiger ist mir, dass man den Mut haben sollte, genau dann das Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, wenn ein des gesunden Menschenverstandes nicht Mächtiger ein ganzes Wohngebiet verraucht. Interessant auch der Verweis auf die Verwaltung des Westteils der Europastadt, denn auf den den Ostteil der Europastadt umgebenden Wiesen raucht es bald wieder flächendeckend.

Seensüchtiger, der letztes Jahr mehrfach gegen die Polizeiverordnung verstoßen hat

Ziemlich bürgernah!

Von Seensüchtiger am 23.03.2017 - 10:17Uhr
Also ein schriftlicher Antrag? Per Post oder persönlich abgeben. Oder mündlich beantragen. Telefonisch?
Gibt es ein Internetformular auf goerlitz.de? Und vor allem, wird diese Genehmigung was kosten? Auch das weiß das Feuer alles nicht.
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Leser fragen, der Görlitzer Anzeiger antwortet:

Im Beitrag ist von einem formlosen Antrag die Rede. Demzufolge dürfte ein Formular nicht bereitgestellt werden - was man übrigens sehr leicht per untenstehendem Link herausbekommt.
Wie man seinen Antrag zustellt – per Post oder persönlich – ist egal, wichtig ist die Zustellung an sich. Formlos impliziert die Schriftform, sonst hieße es mündlich.

Ansonsten hilft dem mündigen Bürger ein Anruf beim Ordnungsamt, das sicherlich gern Auskunft gibt, wie der Ablauf ist. Oder ein Blick auf die Webseite:
https://www.goerlitz.de/aemter/amt/17-Amt-fuer-oeffentliche-Ordnung

Eine vorbildliche Webseite übrigens.

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  • Quelle: red| Foto nur Feuer: nalaqueen, Foto Personen im Hintergrund: skeeze, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain.
  • Erstellt am 22.03.2017 - 23:06Uhr | Zuletzt geändert am 22.03.2017 - 23:41Uhr
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