Görlitz: Billiger für Familien!

Görlitz, 28. Oktober 2015. Wer dazu berechtigt ist, kann den Görlitzer Familienpass für das Jahr 2016 ab dem 2. November 2015 im Einwohnermeldeamt, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz, beantragen. Grundlage dafür ist die Richtlinie vom 16. Dezember 2004.

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Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind

    • Zwei-Elternteile-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
    • Ein-Elternteil-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
    • Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen,
    • Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50 Prozent), für das Kindergeld gezahlt wird
    und in einem Haushalt leben sowie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Görlitz haben. Öffnungszeiten des Sachgebiets Einwohnermeldewesen (Einwohnrmeldeamt):
    • montags von 8 bis 12 Uhr,
    • dienstags von 9 bis 12 und von 13.30 bis 18 Uhr,
    • donnerstags von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr,
    • freitags von 8 bis 12 Uhr.

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  • Quelle: red | Foto Schwangerschaft: ekseaborn0; Foto Familie: Miltonhuallpa95; beide pixabay und Lizenz CC0 PublicDomain
  • Erstellt am 28.10.2015 - 15:38Uhr | Zuletzt geändert am 28.10.2015 - 16:04Uhr
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