Neue Kommunalförderung vom Bund

Berlin, 21. Mai 2015. Gestern hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Nachtragshaushalt 2015 sowie den Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Allein mit dem kommunalen Investitionsförderungsfonds stelle der Bund dabei den sächsischen Kommunen bis 2018 knapp 158 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung, teilte Thomas Jurk, Görlitzer SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages, dazu mit.

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Neue Fördermöglichkeiten

Insgesamt ist der kommunale Investitionsförderungsfonds mit dreieinhalb Milliarden Euro ausgestattet. Das Geld soll in Investitionen fließen, die finanzschwache Kommunen in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz tätigen. Damit sollen die diese Kommunen finanzielle Spielräume erhalten, um die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.

In den Beratungen im Haushaltsausschuss hat die CDU-SPD-Regierungskoalition neue Fördermöglichkeiten beschlossen. Danach können jetzt auch städtebaulich wichtige Brachflächenrevitalisierungen bezuschusst werden - bsonders in strukturschwachen sächsischen Orten sind solche Flächen bislang ein besonderes Problem.

Förderfähig sind jetzt außerdem kommunale Investitionen zur Lärmminderung an Straßen. Auch die Modernisierung von überbetrieblichen Bildungsstätten kann künftig aus dem Investitionsförderungsfonds unterstützt werden.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 21.05.2015 - 10:00Uhr | Zuletzt geändert am 21.05.2015 - 10:00Uhr
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