Planungssicherheit für Görlitzer Parkeisenbahn

Görlitz, 14. August 2014. Eine neue Förderrichtinie aus dem FDP-geführten sächsischen Verkehrsministerium, die das Kabinett verabschiedet hat, schaftt kurz vor der Landtagswahl Planungssicherheit für die Görlitzer Parkeisenbahn (gegründet als Pioniereisenbahn), die Zittauer Schmalspurbahn und die sächsischen Parkeisen- und Schmalspurbahnen insgesamt. Gesichert wird der langfristige Fortbestand der fünf sächsischen Schmalspurbahnen mit Regelbetrieb, der Parkeisenbahnen einschließlich der Waldeisenbahn Muskau und der Museumsbahnen. Sachsen bewahrt mit seinem bundesweit dichtesten Netz an Schmalspurbahnen ein uniques technisches Erbe.

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Sächsische Dampfloks können noch viele Jahre weiterschnaufen

"Die sächsischen Schmalspurbahnen sind Zeitzeugen der Industriegeschichte und touristische Highlights. Ihre Technik fasziniert Jung und Alt gleichermaßen und macht Technikgeschichte greifbar und zum Erlebnis“, hebt entsprechend Verkehrsstaatsminister Sven Morlok hervor und unterstreicht: "Dies gilt es auch für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Die Staatsregierung möchte den Fortbestand des über 100 Kilometer langen sächsischen Schmalspurnetzes und insbesondere den Weiterbetrieb der Dampflokomotiven langfristig sichern."

Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind 4,5 Millionen Euro für Investitionen in die Schmalspurbahnen vorgesehen. Die neue Förderrichtlinie regelt die Verwendung dieser Mittel, die ausschließlich zum Schutz, zur Bewahrung, Restaurierung oder Sanierung von bestehenden Schmalspurbahnen im Freistaat Sachsen als materielles Kulturerbe verwendet werden dürfen.

Besondere bedeutung hat die Förderrichtlinie für die Dampflokomotiven: Die sind einzigartige touristische Attraktionen, für deren Betrieb regelmäßige teure Haupt- und Zwischenuntersuchungen vorgegeben sind. Hier soll die neue Richtlinie eine deutliche Entlastung bringen.

Hinzu kommt: Vor allem die Parkeisenbahnen in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Görlitz haben neben ihrer touristischen eine große Bedeutung für die Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen und die Gewinnung von Nachwuchseisenbahnern.

Auch in der ÖPNV-Finanzierungsverordnung von 2015 bis 2020 sind zweckgebunden jährlich 8,74 Millionen Euro für die fünf sächsischen Schmalspurbahnen mit Regelbetrieb vorgesehen. Damit ist der Betrieb von Döllnitzbahn, Fichtelbergbahn, Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn und Zittauer Schmalspurbahn langfristig gesichert und den Bahnen Planungssicherheit gegeben.

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  • Quelle: red | Foto: © Michael B. Freund / pixabay, Lizenz Public Domain CC0
  • Erstellt am 14.08.2014 - 00:25Uhr | Zuletzt geändert am 14.08.2014 - 00:46Uhr
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