Steuerfahnderin berichtet über Ermittlungen

Bautzen / Budyšín, 28. Februar 2014. Wie die Steuerfahndung bei ihren Ermittlungen vorgeht, darüber berichtet Regierungsdirektorin Gesa Breidenbach, Leiterin der Steuerfahndung und der Bußgeld und Strafsachenstelle des Finanzamtes Dresden-Nord, in der "Bautzener Akademie". Auch auf Anzeigen, Selbstanzeigen, Rechte und Pflichten der Steuerfahndung geht sie ein.

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Thema: "Wenn die Steuerfahndung einen Hausbesuch macht"

Die Steuerfahnderin will in ihrer Vorlesung denn Aufbau und die Organisation der Steuerfahndung vorstellen sowie aus der täglichen Arbeit berichten: Woher kommen die Anzeigen, wie geht die Steuerfahndung vor? Interessant sind die Beispiele aufgedeckter Steuerschäden und die verhängten Sanktionen. Genauer vorgestellt als einer der Arbeitsschwerpunkte werden die grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkarusselle, bei denen Betrüger dem Staat die Vorsteuer aus der Tasche ziehen möchten.

Ist die Selbstanzeige immer strafbefreiend?

Aus ganz aktuellem Anlass will Breidenbach auf die Chancen und Risiken der Selbstanzeige eingehen. So führten CD-Ankäufe mit ausländischen Bankdaten auch in Sachsen zu zahlreichen Selbstanzeigen wegen nichterklärter ausländischer Kapitaleinkünfte.

Allerdings wurden die Regelungen zur Selbstanzeige vom Gesetzgeber bereits im Jahr 2011 verschärft. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige tatsächlich vorliegen, ist für den jeweiligen Bürger, aber auch für die Fachleute seither noch schwieriger beurteilbar.

Gesa Breidenbach ist nach Studium und Referendarzeit in Bonn seit 1997 in der sächsischen Finanzverwaltung tätig. Im Jahr 2009 übenahm sie die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes Dresden-Nord und begleitet dort bedeutende Fahndungsfälle.

Prädikat: Hingehen!
Montag, 3. März 2014, 18 Uhr,
Berufsakademie Bautzen, Löbauer Straße 1, 02625 Bautzen.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 28.02.2014 - 15:21Uhr | Zuletzt geändert am 28.02.2014 - 15:37Uhr
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