Landkreis Görlitz: Minijob-Durchschnittslohn 4,74 Euro
Görlitz, 23. August 2013. TEB. Arbeiten für durchschnittlich - also noch lange nicht Unterkante - 4,74 Euro pro Stunde ist die bittere Realität für 12.143 Minijob-Beschäftigte (korrekt: geringfügig Beschäftigte) im Landkreis Görlitz und damit für mehr als 91 Prozent der sogenannten "Minijobber" in Deutschlands östlichstem Landkreis. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der diese Zahlen nennt, fordert, die Sonderbestimmungen für Minijobs aufzuheben und diese Arbeitsverhältnisse in den ersten Arbeitsmarkt zu überführen.
Thomas Beier zu plakativen Mindestlohnforderungen
Bei Minijobs, in denen der Arbeitnehmer bis zu 450 Euro verdienen darf, führt allein der Arbeitgeber Beiträge zu Krankenversicherung ab (13 Prozent auf den ausgezahlten Lohn), doch der Beschäftigte erwirbt daraus keinerlei Krankenversicherungsansprüche. Anders bei der Rentenversicherung: Hier zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent, aktuell müssen die Minijobber 3,9 Prozent selbst tragen, können sich aber davon befreien lassen. Unabhängig vom realen Verdienst gilt für die Rentenversicherung eine Mindestbemessungsgrundlage (eine Art angenommenes Mindesteinkommen) von 175 Euro. Fatal: Die Anhebung der Lohnobergrenze bei Minijobs von 400 auf 450 Euro hat also dazu geführt, dass für noch mehr Minijobber Krankenversicherungsbeiträge ohne Gegenleistung der Kassen abgeführt werden müssen.
Nach DGB-Angaben arbeiten im Landkreis Görlitz 13.298 Menschen in Minijobs, von denen 12.143 Minijobber einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro erhalten, ihr Durchschnittslohn liegt bei 4,74 Euro.
Der DGB fordert eine Reform der Minijobs und einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde. "91,3 Prozent bzw. 12134 der Minijobber würden sofort einen höheren Lohn erhalten“, sagte derDGB Kreisvorsitzende Siegmar Freund. Außerdem sollen die Sonderbestimmungen für Minijobs aufgehoben werden, um die Minijobs in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu überführen.
Das will der DGB
Der DGB hat zur Eingliederung der Minijobs in den allgemeinen Arbeitsmarkt ein Konzept vorgelegt. Alle Arbeitsverhältnisse ab dem ersten Euro sollen sozialversicherungspflichtig sein, aber bei der Finanzierung der Beiträge soll es im unteren Einkommensbereich eine Sonderregelung geben. Der DGB schlägt vor, dass es bis 850 Euro eine Gleitzone geben soll. Im unteren Einkommensbereich zahlten die Arbeitgeber - wie bisher im Minijobbereich – zunächst höhere Beiträge. Bis 850 Euro steigen die Beiträge der Beschäftigten an, erst ab 850 Euro zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte den gleichen Beitrag. Im Gegenzug erhalten alle Beschäftigten soziale Sicherung und die Minijobmauer wird aufgehoben.
"Wir erwarten, dass dann die Arbeitszeiten länger werden und die Beschäftigten mehr verdienen“, so der DGB Kreisvorsitzende aus Görlitz. Das entspräche dem Wunsch vieler Minijobberinnen und Minijobber. "Vor allem junge Mütter wollen nicht mehr in den Minijob abgeschoben werden, diese Praxis muss endlich ein Ende haben", so der DGB in einer Mitteilung und weiter: " Bei der Einführung soll es eine Übergangsregelung geben, gemeinnützige Arbeiten (z.B. Jugend- und Sportbereich) bleiben weiterhin in einem gewissen Rahmen steuer- und abgabenfrei."
Kommentar:
8,50 Euro Mindest-Stundenlohn sind eine vernünftige Forderung, wenn man die Welt durch die Gewerkschaftsbrille sieht. Man könnte diesen Wert als jenen ansehen, ab dem ein Arbeitnehmer seine Lebenshaltungskosten allein tragen und am sozialen Leben teilhaben kann.
Unternehmer sehen das vermutlich anders. Schon vor Jahren sind für Sie die Abgaben bei den Minijobs von 25 auf 30 Prozent (inklusive zwei Prozent Pauschalsteuer gerechnet, Umlagen unbeachtet) erhöht worden - anteilig sind sie damit deutlich höher als bei voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Der Arbeitnehmer hingegen kann sich von seinem Mini-Eigenanteil, den er im Minijob zu Gunsten der Rentenversicherung zahlen muss, sogar befreien lassen.
Auch deshalb gilt: Die billig bezahlten Minijobs lassen sich nicht einfach per ordre de mufti auf einen Mindestlohn umstellen - würde das versucht, würden viele der Minijob-Arbeitsplätze vom Markt verschwinden und der Schwarzarbeit Vorschub geleistet,
meint Ihr Thomas Beier
Thomas Beier ist Unternehmensberater und beschäftigt sich mit Wachstumsprozessen in kleineren und mittleren Unternehmen.
Mehr:
http://www.beierconsulting.de
htp://www.saxonconsultinggroup.de
http://www.iwn-institut.de



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- Quelle: TEB | Kommentar: Thomas Beier
- Erstellt am 23.08.2013 - 00:35Uhr | Zuletzt geändert am 23.08.2013 - 01:29Uhr
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