Mehr Bürokratie-Experten

Berlin, 4. Dezember 2006. Bürokratieabbau und Deregulierung müssen primär an der Vertragsfreiheit der Bürger ansetzen. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in seinem neusten Gutachten. Es trägt den Titel "Mehr Vertragsfreiheit, geringere Regulierungsdichte, weniger Bürokratie".

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Neues Gutachten "Mehr Vertragsfreiheit, geringere Regulierungsdichte, weniger Bürokratie"

Der Beirat beobachtet die Tendenz in der deutschen Gesetzgebung, die auf eine immer weitergehende Aushöhlung des Prinzips der privatautonomen Gestaltung von Verträgen hinauslaufe. Diese sei eine wichtige Ursache der zunehmenden Bürokratielast. Dabei gehe es nicht primär um die steigende Anzahl von "Bürokraten". Es gehe vor allem um den steigenden Anteil von Bürokratie-Zeitaufwand an der Lebenszeit der Bürger und um den steigenden Anteil von "Bürokratie-Experten" an der volkswirtschaftlichen Gesamtbeschäftigung (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater).

Konkret schlägt der Beirat vor, die Praxis der Gesetzesfolgenabschätzung grundlegend zu verbessern. Jede Staatsintervention solle ex ante und ex post auf ihre Folgen für die Vertragsfreiheit sowie auf die Bürokratielasten für die Bürger untersucht werden. Mit seinen konkreten Vorschlägen will der Beirat mittelfristig das Bewusstsein dafür schaffen, dass ein Mehr an Vertragsfreiheit nicht nur weniger Bürokratie und geringere Regulierungsdichte, sondern auch mehr Wachstum und Beschäftigung bedeutet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, erläuterte: "Ich sehe in dem Gutachten eine Unterstützung meiner Anstrengungen für mehr Marktwirtschaft und gegen die Tendenz zu steigender Bürokratisierung. Diese Tendenz belastet zunehmend Wirtschaft und Bürger. Sie mindert Wachstum und Beschäftigung. Das Gutachten unterstreicht, dass die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Zu diesen Maßnahmen zählen das Mittelstandentlastungsgesetz, die Einrichtung eines Normenkontrollrates und die Einführung des Standardkostenmodells. Ich werde diesen Kurs konsequent fortsetzen. Dabei werden wir auch die Anregungen des Beirats zur Gesetzesfolgenabschätzung berücksichtigen."

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  • Quelle: /BMWi061130
  • Erstellt am 04.12.2006 - 08:40Uhr | Zuletzt geändert am 21.04.2021 - 18:34Uhr
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