Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis Görlitz steigt leicht an

Landkreis Görlitz, 24. März 2013. Vor einer anderthalben Woche hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) den Görlitzer Kreishaushalt 2013/2014 zum Vollzug freigegeben, nicht ohne Hinweise: Noch sind die Landkreis-Finanzen - auch dank steigender Belastung der Kommunen - im grünen Bereich, doch für unvorhersehbare Ausgaben seien fast keine Reserven vorgesehen. Aus heutiger Sicht würden bereits in wenigen Jahren keine Nettoinvestitionen mehr möglich sein, heißt es weiter, und der Haushaltsausgleich werde verfehlt.

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Leistungsfähigkeit des Land­kreises Görlitz ist noch gegeben

Der Haushalt für 2013/2014 ist hinsichtlich der vorgesehenen Ein­nahmen und Ausgaben ausgeglichen und plant Inves­titionen in Höhe von 22,2 Millionen Euro im Jahr 2013 und von 18,3 Millionen Euro im Jahr 2014. Die vorgesehene Neuverschuldung duch Kredite liegt bei 6,0 Millionen Euro in diesem Jahr und bei etwa 3,5 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Zur Finanzierung seines Kreishaushalts langt der Landkreis Görlitz seinen Kommunen kräftig in die Tasche: Der Kreistag hat eine Kreisumlage in Höhe von 33,5 Prozent beschlossen. Dieser Prozentsatz braucht neuerdings von der Rechtsaufsicht nicht mehr extra genehmigt zu werden.

Die Pro-Kopf-Verschuldung lag im Landkreis Görlitz am 31. Dezember 2012 bei ungefähr 116 Euro je Einwohner. Binnen vier Jahren soll sie auf zirka 129 Euro je Einwohner anwachsen. Als kritisch gilt allerdings erst eine Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner.

Wie die Landesdirektion Sachsen mitteilt, wurden die vom Landkreis Görlitz beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigt, da "die erforderliche Leistungsfähigkeit des Land­kreises noch gegeben ist". Ausgegeben werden soll das geborgte Geld vor allem für Infrastruktur-Investitionen, so den Schulhausbau, die Beseitigung von Flutschäden und den Rettungsdienst.

Knapp kalkuliert

Kritisch sieht die Landesdirektion Sachsen das fast vollständige Fehlen von Reserven für unvorhersehbare Ausgaben.

So birgt der neue Doppelhaushalt des Landkreises Görlitz möglicherweise Risiken, die sich aus der demografischen Entwicklung, aus Einnahmeveränderungen bei den Kommunen, auch denkbaren Kos­tenerhöhungen in der Jugendhilfe oder bei den Hilfen für Asylbewerber ergeben können.

Ungute mittelfristige Entwicklung

Gleichfalls kritisch schätzt die LDS die mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation des Landkreises Görlitz ein: Schon ab dem Haushaltsjahr 2015 müsse der Landkreis Rücklagen auflösen, um seinen Haushalt ausgleichen.

Und im Haushaltsjahr 2017 werde aus heutiger Sicht der Haushaltsausgleich verfehlt, schon ab dem Jahr 2015 könne der Landkreis Görlitz keine Nettoinvesti­tionsmittel mehr erwirtschaften.

Weitere Konsolidierung angesagt

Die Landesdirektion Sachsen sieht den Landkreis Görlitz zwecks Sicherung seiner finanziellen Handlungsfähigkeit gehalten, auf dem eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung weiter zu gehen.

Konkret nennt die LDS die weitere Konzentration der Kreisver­waltung auf die Standorte Görlitz und Zittau sowie die effiziente Auslastung der kreiseigenen Immobilien.

Im Zusammenhang mit der schrumpfenden Bevölkerungszahl müsse die Mitar­beiterzahl des Landkreises Görlitz gemäß Personalentwicklungskonzept weiter verringert werden.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 24.03.2013 - 00:19Uhr | Zuletzt geändert am 24.03.2013 - 01:08Uhr
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