Freistaat Sachsen hilft vom Sommerhochwasser 2012 betroffenen Kommunen

Dresden | Landkreis Görlitz | Landkreis Bautzen. Das sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium (SMUL) hat am Dienstag, dem 13. November 2012, über die vorgesehenen Hochwasserhilfen des Freistaates sowie deren förder- und verwaltungstechnische Abwicklung informiert. Unterm Strich: Für die Schäden an Gewässern 2. Ordnung sowie an kommunalen Straßen, die in Gemeinden der Landkreise Görlitz und Bautzen während des Hochwassers 2012 entstanden sind, gibt es endlich Unterstützung aus Dresden.

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Eile bei der Antragstellung für die Fördermittel geboten

Im Rahmen der Fachförderprogramme des SMUL können die Gemeinden einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent zu den Kosten der Beseitigung der entstandenen Schäden erhalten. An Gewässern steht dabei der "nachhaltige Wiederaufbau" im Vordergrund, was die Herstellung eines verbesserten Hochwasserschutzes bedeutet. Gefördert wird auch die Erarbeitung von sogenannten Risikomanagementplänen, also der notwendigen fachlichen Grundlagen.

Um die entstandenen Straßenschäden zu reparieren sollen in den Jahren 2013 und 2014 (vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt) zwei bzw. drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Noch im Jahr 2012 stehen für besonders dringende Maßnahmen bei der Bewältigung der Folgen des Julihochwassers Soforthilfen zur Verfügung.

Die Gemeinden sind gehalten, die Antrags- und Förderwürdigkeit ihrer Projekte mit der Stabsstelle Flut beim Landkreis Görlitz zu beraten, damit 2013 und 2014 die Schadensbeseitigung erfolgen kann.

Insgesamt soll ein nachhaltiger Wiederaufbau möglich werden, ohne die Budgets der Regionen anzutasten. Allerdings müssen die Kommunen nun schnell handeln und in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Flut die Förderanträge stellen.

Kontakt:
Büro des Landrates, Stabsstelle Flut
Frau Rica Wittig
Tel.: 03583 - 72-1334,
E-Mail:rica.wittig@kreis-gr.de

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 16.11.2012 - 13:17Uhr | Zuletzt geändert am 16.11.2012 - 13:17Uhr
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