Hilft Dresden dem Landkreis Görlitz?
Landkreis Görlitz | Dresden. Der Landkreis Görlitz ächzt unter der Last der Aufwendungen für Hartz-IV-Bezieher. Deshalb hat der SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Jurk der Sächsischen Staatsregierung Fragen zum Thema "Gespräche zwischen Freistaat Sachsen und Landkreis Görlitz zur Finanzsituation des Landkreises Görlitz" gestellt. Der Görlitzer Anzeiger hat die Antworten.
Zwei Antworten
Auf der 63. Plenarsitzung des 5. Sächsischen Landtages am 27. September 2012 war es der Tagesordnungspunkt Nummer Zwei: Die mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Jurk von der SPD-Fraktion, festgehalten in der Drucksache Drs.-Nr.: 5/10167.
Frage 1:
Wann hat das Gespräch/ haben die Gespräche zwischen Freistaat Sachsen und Landkreis Görlitz stattgefunden?
Bereits im Vorfeld des Kreistagsbeschlusses haben zahlreiche Gespräche zwischen den Vertretern des Landkreises Görlitz und der Staatsregierung stattgefunden. Auf Basis des Kreistagsbeschlusses hat ein Gespräch zwischen der Staatsregierung, vertreten durch Herrn Staatssekretär König, und dem Landrat des Landkreises Görlitz, Herrn Landrat Lange, am 29.06.2012 stattgefunden. Des Weiteren fand am 19.06.2012 ein Gespräch bei Frau Staatssekretärin Fischer statt.
Frage 2:
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
In dem Gespräch mit Herrn Staatssekretär König wurde die Finanzlage der Landkreise, insbesondere nach der Einkreisung der Stadt Görlitz und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen im Sozialhilfebereich erörtert.
SMF (das ist das Sächsische Staatsministerium der Finanzen - Anm. d. Red.) hat auf Folgendes verwiesen:
- Erstellung eines Gutachtens mit dem Thema "Untersuchung zur Streuung der Kosten für Soziales zwischen den sächsischen Kommunen und Bewertung der bestehenden Finanzverteilung sowie möglicher Alternativen unter Berücksichtigung der Ziele des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes". Das Gutachten liegt der Drs. 5/9951 bei. Auf die darin gemachten Ausführungen, sowohl in der Begründung als auch im Gutachten selbst, wird verwiesen.
- Die Staatsregierung schlägt mit dem Achten Gesetz zur Anderung des SächsFAG (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz - Anm. d. Red.) vor, auf die temporäre Absenkung der Bedarfszuweisungen nach S 22 Abs. 2 Nr. I SächsFAG, was dem Kreis zusätzliche Einnahmen in Höhe von rd. 7 Mio. EUR bringen würde, zu verzichten.
- Darüber hinaus wird der Beirat für den kommunalen Finanzausgleich prüfen, ob auf die temporäre Absenkung bereits im Jahr 2012 verzichtet werden kann. Dies würde dem Kreis eine weitere Entlastung von rd. 2,3 Mio. EUR bringen.
- Die Finanzlage des Kreises wird sich, ausgehend von der deutlichen Verbesserung der Finanzausstattung in den Jahren 2013/14 sowie der wirkenden Ubernahme der Grundsicherung sowie eine anteilige Übernahme der Eingliederungshilfe ab 2014 durch den Bund, deutlich verbessern.
Konkrete Ergebnisse aus dem Gespräch mit Frau Staatssekretärin Fischer wurden noch nicht festgehalten.
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- Quelle: red
- Erstellt am 30.09.2012 - 23:50Uhr | Zuletzt geändert am 30.09.2012 - 23:59Uhr
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