Landratsamt Görlitz: Bürgermeisterwahl ungültig
Landkreis Görlitz. Das Landratsamt Görlitz hat die Bürgermeisterwahl vom 3. Juni 2012 in Krauschwitz / Krušwica für ungültig erklärt. Das geht aus dem Wahlprüfungsbescheid vom 7. August 2012 hervor. Amtsinhaber Rüdiger Mönch (Freie Wähler) war mit 1.158 Stimmen wiedergewählt worden und hatte damit Gemeinderat Mario Brendel (CDU) , der auf 731 Stimmen gekommen war, klar geschlagen. Nachdem das Wahlergebnis am 7. Juli 2012 förmlich bekanntgemacht worden war, hatte ein Krauschwitzer Bürger, unterstützt von 31 weiteren Wählern, Einspruch gegen die Wahl eingelegt.
Einspruch nicht fristgerecht - Wahl dennoch für ungültig erklärt
Der Einspruch wurde damit begründet, dass die Wahl durch eine Veröffentlichung des Amtsinhabers im vor dem Wahltag verteilten Krauschwitzer Amtsblatt "Gemeindebote" vom Juni 2012 in unzulässiger Weise beeinflusst worden sei.
In einem Beitrag hatte Amtsinhaber Mönch unter der Rubrik "Der Bürgermeister informiert" auf die vergangenen sieben Jahre in der Gemeinde zurückgeblickt. Der Artikel endete mit den Worten: "Werte Mitbürger, ich denke, dass wir in unserer Gemeinde in den vergangenen Jahren viel erreicht haben und auch Zukünftiges gemeinsam schaffen können. Die Gemeinde Krauschwitz hat sich mit ihren liebenswerten Ortsteilen sehr gut aufgestellt. Die positive Entwicklung unserer Wirtschaftsunternehmen, der Vereine sowie die erfolgreichen Partnerschaften mit Ottersweier, Przewóz und Szücsi haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet. Helfen sie weiterhin an dieser positiven Entwicklung mit."
Mönch hatte den Artikel - wie auch in den vorangegangenen Ausgaben üblich - mit seinem Namen und der Bezeichnung "Ihr Bürgermeister" unterschrieben.
Landratsamt Görlitz sieht Wahlfehler
Obgleich der Einspruch nicht fristgerecht erfolgte, erkannte das CDU-geführte Landratsamt Görlitz jedoch gleichfalls einen Wahlfehler und erklärte deshalb bei der anschließenden Wahlprüfung die Wahl für ungültig. Dazu teilte das Landratsamt Görlitz mit: "Nach § 27 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Wahl unter anderem dann für ungültig zu erklären, wenn dabei eine gesetzwidrige Wahlbeeinflussung begangen wurde. Eine solche liegt regelmäßig dann vor, wenn amtliche Stellen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen."
Ein Bürgermeister dürfe, auch wenn er Wahlbewerber ist, seine amtliche Stellung nicht zur Einflussnahme verwenden. Nach Meinung des Landratsamtes Görlitz sei dies hier aber mit der Veröffentlichung im Amtsblatt geschehen: "Dort hat der Bürgermeister in amtlicher Funktion seine bisherigen Leistungen hervorgestellt und damit den Charakter eines amtlichen Wahlaufrufs vermittelt, der eine unzulässige Wahlbeeinflussung darstellt."
Erneute Wahl erforderlich
Weil die Bürgermeisterwahl vom 3. Jumni 2012 nun als ungültig angesehen wird, muss in Krauschwitz noch einmal gewählt werden. Der Gemeinderat hat die Aufgabe, einen neuen Wahltermin festzulegen. Bis die erneute Wahl abgeschlossen ist, bleibt Rüdiger Mönch im Amt.
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Der Beitrag von Bürgermeister Rüdiger Mönch
im Gemeindenboten Krauschwitz Nr. 06/2012
Wahlen Krauschwitz
Von Ernst am 10.08.2012 - 08:23Uhr
Die Wahlwiederholung hat wohl nichts mit Parteizugehörigkeiten zu tun - dabei erwischt zu werden, würde ein Amt wohl nicht riskieren.
Andererseits ist der "Wahlfehler" nicht grad deutlich und wurde erst im Nachgang erkannt. Sicher haben da politisch interessierte Kreise interveniert, die das beim Erscheinen des Amtsblatts im August verschlafen haben. Dass der Einspruch trotz Fristablauf Auslöser der Wahlwiederholung war, kann man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Die ganze Aufregung hilft wenig: Die erneute Wahl von Rüdiger Mönch gilt als sehr wahrscheinlich.
Ungültige Bürgermeisterwahl Krauschwitz
Von Jens am 08.08.2012 - 09:21Uhr
Wäre denn auch so gehandelt worden, wenn der CDU-Kandidat gewonnen hätte?
Auf diese Frage wird es keine offizielle Antwort geben, aber jeder kann sich die Antwort selbst geben.
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- Quelle: red
- Erstellt am 07.08.2012 - 20:39Uhr | Zuletzt geändert am 07.08.2012 - 21:17Uhr
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