Kreisumlage 2011 im Landkreis Görlitz reduziert

Landkreis Görlitz | Dresden. Unverändert verfehlt der Landkreis Görlitz mit seinen bei der Rechtsaufsicht eingereichten Haushaltsplanungen den Haushaltsausgleich für 2011 unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen von der Kameralistik zur Doppik - der in Einführung befindlichen modernen Buchhaltung für die Verwaltungen - um knapp vier Millionen Euro. Auch für die Folgejahre werden im ostsächschen Landkreis negative Gesamtergebnisse ausgewiesen. Wie die Landesdirektion Dresden (LDD) klarstellt, existieren für den vom Landkreis Görlitz herbeigeführten rechnerischen Haushaltsausgleich, mit dem er seinen Planungen eine Bedarfszuweisung aus dem Landeshaushalt zugrunde legt, gegenwärtig weder eine Rechtsgrundlage noch ein Antrag. Dennoch hat die LDD für den Etat des Landkreises Görlitz für 2011 die Festlegung des Kreisumlagesatzes auf 31,5 Prozent reduziert. Diese Vorgabe muss in Form eines entsprechenden Beschlusses in der nächsten regulären Kreistagssitzung, die am 5. Oktober 2011 stattfindet, umgesetzt werden. Kommt der Landkreis dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, wird die LDD anstelle des Landkreises im Zuge einer Ersatzvornahme den Görlitzer Kreisumlagesatz für 2011 bestimmen. Diese Entscheidungen sind Teil eines Bescheides, mit dem die LDD auf den Widerspruch des Landkreises gegen das Ergebnis der Haushaltsprüfung durch die Rechtsaufsicht vom 10. Juni reagiert.

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Entwicklung in den Gemeinden besser als im Landkreis Görlitz

Berücksichtigt hat die Landesdirektion Dresden bei ihren Festlegungen den bisherigen Vollzug des Görlitzer Kreishaushaltes für das Jahr 2011. Der Halbjahresbericht zum Etatvollzug weist eine Verbesserung des prognostizierten Gesamtergebnisses um knapp 600.000 Euro aus. Die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und die ausgabendämpfende Wirkung der vorläufigen Haushaltsführung lassen aus Sicht der LDD weitere Einsparungen für das zweite Halbjahr erwarten. Deshalb sei es möglich, den ursprünglich für den Etatausgleich erforderlichen Kreisumlagesatz um ein halbes Prozent auf 31,5 Prozent zu reduzieren.

Im Zuge ihrer Entscheidung hat die LDD auch die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden geprüft. Dabei wurden 2011 überwiegend erhebliche Zuwächse bei den Gewerbesteuereinnahmen festgestellt. Schon zuvor - in den Jahren seit 2000 - war die finanzielle Entwicklung bei der Mehrzahl der kreisangehörigen Gemeinden durchweg besser als beim Landkreis selbst verlaufen. Fast alle der betreffenden Gemeinden sind deshalb 2011 ohne Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung in der Lage, die Kreisumlage in der für den Ausgleich des Haushaltes erforderlichen Höhe zu leisten.

Landkreis Görlitz soll vollständigen Haushaltsausgleich erreichen


Der CDU-geführte Landkreis Görlitz hatte es versäumt, zeitgleich mit den Etatplanungen für 2011 ein Haushaltsstrukturkonzept einzureichen. Ein solches Konzept ist bei mehrjährig fehlendem Haushaltsausgleich zwingend vorgeschrieben.

Die Landesdirektion fordert weiterhin vom Landkreis Görlitz die Vorlage eines solchen Konzeptes - in Abänderung des Bescheides vom Juni 2011 nun allerdings bis zum 30. November 2011. Die Frist macht deutlich, dass das Haushaltsstrukturkonzept in unmittelbarem Zusammenhang mit den Finanzplanungen für das Haushaltsjahr 2012 steht.

Im Konsolidierungskonzept muss der Landkreis nachweisen, dass er den vollständigen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 erreichen wird.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 03.10.2011 - 00:53Uhr | Zuletzt geändert am 03.10.2011 - 00:53Uhr
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