Stadt Görlitz stellt Strafanzeige gegen Betreiber des Witka-Staudammes
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz hat Strafanzeige gegen den Betreiber des Wittig-Staudammes (Witka) bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellt. Die Stadt bittet die Staatsanwaltschaft dahingehend Ermittlungen aufzunehmen, ob der Betreiber der Anlage diese Überschwemmung fahrlässig gemäß Strafgesetzbuch herbeigeführt hat. „Wir haben großes Interesse daran, die Ursache des Dammbruches und der damit verbundenen Flutung weiterer Teile des Stadtgebietes in Erfahrung zu bringen“, begründete der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick diesen Schritt.
Wie hat sich der Dammbruch auf den Wasserstand ausgewirkt? Fritz R. Stänker rechnet es beispielhaft aus
Der Dammbruch am 7. August 2010 hat zu einer über den bis dahin vorliegenden Hochwasserpegel der Neiße hinausgehenden Flutwelle geführt und damit insbesondere die Görlitzer Stadt- und Ortsteile Hagenwerder, Weinhübel, Altstadt und Ludwigsdorf getroffen.
In der Menge und Stärke ging diese Überflutung weit über die natürlichen und künstlichen Hochwasserzonen hinaus. In Folge entstand eine konkrete Gefahr für Personen sowie erheblicher Sachschaden durch Überschwemmungen.
Kommentar:
Die Strafanzeige durch die Stadt ist ein Schritt, der gegangen sein muss. Wie sich in dieser Beziehung der Landkreis verhält, ist noch nicht bekannt.
Wie könnte sich der Sammbruch am Wittig-Stausee auf die Flutwelle ausgewirkt haben? Folgende Modellrechnung, die ausdrücklich nicht alle Einflussfaktoren erfasst, zeigt zumindest die Dimensionen.
650 Kubikmeter Wasser sollen pro Sekunde nach dem Dammbruch aus dem Stausee abgeflossen sein. Wenn dieses Wasser in gleicher Menge und Zeit vollständig in die Neiße gelangt ist, kann folgende Überlegung angestellt werden: Bei einer geschätzten mittleren Fließgeschwindigkeit der Neiße von drei Metern pro Sekunde verteilen sich die 650 Kubikmeter pro Sekunde jeweils auf einen Flußabschnitt von drei Metern Länge. Nun kann anhand des Volumens leicht überlegt werden, wie sich 650 Kubikmeter Wasser auf drei Meter Flußabschnitt bei gegebener Flussbreite auf den Pegel auswirken. Bei einer beispielsweise angenommenen Flußbreite von 50 Metern im Überschwemmungszustand würde der Pegel wegen der Flutwelle um mehr als vier Meter ansteigen, bei 100 Metern Flussbreite gingegen um etwas mehr als zwei Meter. Fließt der Fluss schneller oder läuft er noch breiter, sinkt der Pegel entsprechend.
Noch aber ist vor allem Hilfe gefragt,
Ihr Fritz R. Stänker



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- Quelle: red | Fritz R. Stänker
- Erstellt am 13.08.2010 - 13:05Uhr | Zuletzt geändert am 13.08.2010 - 13:34Uhr
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