Ungenügendes Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Görlitz abgenickt

Landkreis Görlitz. Die Landesdirektion Dresden hat mit Bescheid vom 30. April 2010 den Haushaltsplan des laufenden Jahres für den Landkreis Görlitz zum Vollzug frei­gegeben. Gleichzeitig genehmigte die Landesdirektion auch den Gesamtbetrag der für 2010 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 7,25 Millionen Euro sowie den Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 28 Prozent. Das Haushaltskonsolidierungskonzept muss der Landkreis Görlitz jedoch fortschreiben, damit der strukturelle Haushaltsausgleich bis spätestens im Jahr 2013 gelingt. Altfehlbeträge müssen bis 2015 ausgeglichen sein.

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Altfehlbeträge belasten weiter / Pro-Kopf-Verschuldung steigt

Der Haushaltsplan des Landkreises Görlitz weist für 2010 Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von etwas mehr als 448,5 Millionen Euro aus, davon entfal­len 393,7 Millionen auf den Verwaltungshaushalt und 54,7 Millionen auf den Vermögenshaushalt. Infolge der Kreditaufnahme wird sich die Pro-Kopf-Ver­schuldung per 31.12.2010 auf 112,11 Euro erhöhen.

Maßnahmen sollen nicht gefährdet werden

Die Kreditaufnahme des Jahres 2010 ist aus Sicht der Landesdirektion zu rechtfer­tigen, weil damit bereits begonnene Maßnahmen im Bereich der infra­struktu­rellen Grundversorgung - insbesondere bei kreiseigenen Bildungsein­richtungen - fortgesetzt, unabweisbare Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen realisiert oder die Vorfinanzierung für die Errichtung der regi­onalen Rettungs­leitstelle in Hoyerswerda geleistet werden.

Haushaltssicherungskonzept genehmigt - Konsolidierung ist fortzusetzen

Mit der Freigabe des Haushaltes genehmigte die Aufsichtsbehörde auch das im Februar 2010 vom Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept des Landkreises. Gleichzeitig wurde der Landkreis jedoch mit der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes beauftragt. Ziel der Fortschreibung, die spätestens zum Ende des 1. Quartals 2011 zur Prüfung vorgelegt werden muss, ist der strukturelle Haushaltsaus­gleich ab dem Haushaltsjahr 2011 oder - falls dies nicht gelingt - spätestens bis Ende 2013. Zwei Jahre später muss dann auch der vollständige Ausgleich der Altfehlbeträge aus den Vorjahren erreicht sein.

Einparungen reichen nicht aus - Fehlbeträge eingeplant

Hintergrund dieser rechtsaufsichtlichen Festlegung ist, dass die mit dem Kon­solidierungskonzept geplanten Einsparungen nicht ausreichen, um den Haus­halt zu stabilisieren. Auch bei vollständiger Umsetzung und einem günstigen Verlauf des Haushaltsvollzuges entstehen beim Landkreis Görlitz im mittelfristigen Fi­nanzplanungszeit­raum bis 2013 dennoch kumulierte Fehlbeträge in Höhe von knapp 38,3 Millionen Euro.

Augen zu und durch

Von einer möglichen Beanstandung des aktuell vorgelegten Haushaltssicherungskon­zeptes hat die Landesdirektion aber abgesehen, weil die Versagung der Genehmigung die Umsetzung der schlüssigen Sparvorschläge blockiert und damit die Haushaltslage perspektivisch weiter verschlechtert hätte.

Alles kommt auf den Prüfstand

Die Rechtsaufsicht beauftragt den Landkreis im Rahmen der weiteren Konsolidierung jedoch mit einer gründlichen Prüfung aller freiwilligen Leistungen und ebenso der Standards in der Erfüllung seiner Pflichtaufga­ben.


Kommentar

Na, das zwischen den Zeilen lesen schon verlernt?

Im Klartext steht in der Meldung, dass das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Görlitz zu beanstanden wäre - dem CDU-geführten Landkreis der Biss in den sauren Apfel jedoch nicht zugemutet werden soll.

Für den, der das jetzt noch immer nicht versteht, ein Vergleich: Sie haben es eilig und werden wegen zu schnellen Fahrens von der Polizei gestoppt - von einer Bestrafung wird aber abgesehen, weil Sie sich sonst noch mehr verspäten würden. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

Vielleicht sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Landesdirektion Dresden angesichts der Konsolidierungsbemühungen der Stadt Görlitz kein Auge zuzudrücken brauchte: Das Görlitzer Haushaltskonsolidierungskonzept wurde - wenn auch unter Auflagen - genehmigt und braucht nicht fortgeschrieben zu werden.

Wer seine Hausaufgaben nicht gleich ordentlich macht muss eben nachsitzen,

ist die Erfahrung von Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Mittelverwendung - Förderkonzept

Von Europäer am 03.05.2010 - 12:36Uhr
Auch wenn man sich nicht sehr oft zu Wort meldet, so analysiert man die "Tatsachen" doch als jemand, der sich im Besonderen um Europarechtliche Belange kümmert in der grenzüberschreitenden Region.

"Alles, was mit EU-Fördermittel zun tun hat" (grenzüberschreitend) hat jahrelang mit Verwunderung nach Görlitz geschaut in Bezug auf den Nichtabruf von Europa-Fördermitteln in Bezug auf die Konzeption des Förderprogramms

"Brückenpark, Stadthalle u.a." und nun saniert sich des Landrats Haushalt mit Inanspruchnahme für sein Prestige-Projekt Landratsamt. Ob dies "im Sinne des genehmigten Konzeptes" ist, könnte nur mit einer Beschwerde bei der Kommission überprüft werden, in Bezug auf Mittelverwendung.

Muss ich mal darüber nachdenken, ob man dieses nicht mal überprüfen lassen sollte auf EU-Ebene.

Der Europäer

Haushalt Landkreis

Von Karl am 01.05.2010 - 20:59Uhr
100 Punkte, Herr Stänker, glasklar analysiert, die Meldungen.

Andere können oder wollen das nicht verstehen, obwohl z.B. Mirko Schulze von den Linken im Stadt- und Kreistag sitzt und vergleichen könnte, wenn er nur wollte. Aber lesen Sie selbst: "http://www.mirko-schultze.de/oberburgermeister-ignoriert-stadtratsbeschluss-und-will-personalkurzungen-durchsetzen/395".

Offenbar scheint es mit der Unabhängigkeit der Rechtsaufsicht auch nicht mehr weit her zu sein. Als nächstes wird der Rechnungshof gleichgeschaltet, die CDU hat ja auch da jetzt ihren Mann an die Sptitze gesetzt.

Wo wird das nur hinführen?

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 30.04.2010 - 13:45Uhr | Zuletzt geändert am 30.04.2010 - 14:26Uhr
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