Was bezahlt wird und was nicht
Karlsruhe | Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. das berichtet SOZIALblatt.de.
Härtefallkatalog
Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."
Eine Geschäftsanweisung stellt den Grundsicherungsstellen einen entsprechenden Katalog zur Verfügung.
Bezahlte und nicht bezahlte Leistungen in SOZIALblatt.de:
SOZIALblatt.de



-
Bundestagswahl 2025: AfD mit großem Vorsprung im Wahlkreis Görlitz
Görlitz, 24. Februar 2025. Laut dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl liegt die AfD ...
-
Bundestagswahl 2025: Briefwahl im Landkreis Görlitz angelaufen
Görlitz, 11. Februar 2025. Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025...
-
Nachhaltige Ernährung: Wie man umweltfreundliche Entscheidungen trifft
Görlitz, 2. Februar 2025. Eine nachhaltige Ernährung ist nicht nur gut für die Umwelt...
-
Sanierungsabschluss des Berzdorfer Sees rückt näher
Görlitz/Senftenberg, 16. Januar 2025. Die Stadt Görlitz und die Lausitzer und Mitteldeutsc...
-
Görlitz sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025
Görlitz, 19. Dezember 2024. Voraussichtlich finden am 23. Februar 2025 die vorgezogenen Bundest...
- Quelle: red
- Erstellt am 05.03.2010 - 13:44Uhr | Zuletzt geändert am 05.03.2010 - 13:51Uhr
Seite drucken