Aderlass für Görlitz

Aderlass für GörlitzDresden | Görlitz, 5. Januar 2010. Per Bescheid hatte die Landesdirektion Dresden am 29. Dezember 2009 – zwei Tage vor Fristablauf – über die Anträge der Stadt Görlitz zu den letzten noch offenen vermögensrechtlichen Fragen der Einkreisung der ehedem Kreisfreien Stadt in den Landkreis Görlitz entschieden. Demnach hat der Landkreis der Stadt für die Betreibung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Jahren 2009 bis 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 850.000 Euro zu leisten. Ab 2018 ist dann die Höhe des Zuschusses zwischen den beiden Parteien eigenverantwortlich zu vereinbaren. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Landkreis Görlitz nicht für Altschulden der Stadt Görlitz aus der Zeit der Kreisfreiheit aufzukommen hat. Nun sieht sich die Stadt Görlitz benachteiligt.

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Soll sich die Stadt Görlitz auf Landkreis-Niveau begeben?

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Vision 2020: Görlitzer Straßenbahn mit biodynamischem Antrieb?
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Die Landesdirektion Dresden musste die Entscheidungen treffen, weil nach der Vereinigung des Niederschlesischen Oberlausitzkreises, des Landkreises Löbau-Zittau und der Kreisfreien Stadt Görlitz zum neuen Landkreis Görlitz in den vorgenannten Punkten keine Einigung zwischen Landkreis und Stadt Görlitz erzielt werden konnte.

ÖPNV - Görlitz erhält das Doppelte, aber nur die reichliche Hälfte

Mit der jetzt von der Landesdirektion Dresden getroffenen Regelung wird der bereits im Juni 2009 vom Kreistag des Landkreises Görlitz gefasste Beschluss, einen jährlichen ÖPNV-Zuschuss in Höhe von 850.000 Euro zu leisten, bestätigt. Dieser Betrag entspricht dem vorausgegangenen Kompromissvorschlag der Landesdirektion Dresden.

Ursprünglich wollte der Landkreis einen ÖPNV-Zuschuss in Höhe von 600.000 Euro leisten, die Stadt Görlitz hält hingegen einen Zuschuss in Höhe von 1,5 Mio. Euro für erforderlich. „Mit dem nun festgesetzten Betrag erhält die Stadt Görlitz - bezogen auf die Einwohnerzahl - für ihren ÖPNV beinahe den doppelten Zuschuss wie das übrige Kreisgebiet“, argumentiert die Landesdirektion Dresden.

Einst vom Regierungspräsidium genehmigt, heute von der Landesdirektion kritisiert

In Görlitz sieht man das freilich anders, denn dort weist der ÖPNV im Vergleich zu kleineren Städten im Kreisgebiet wie Niesky oder Zittau unbenommen einen höheren Qualitätsstandard aus. Bus- und Straßenbahnlinien ergänzen sich zu einem kompakten Nahverkehrsnetz, dessen Unterhalt die Stadt bisher einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3,1 Millionen Euro kostete. Dies sei nun durch den Bescheid der Landesdirektion vom 29. Dezember 2009 in Gefahr, so die Görlitzer Stadtverwaltung.

Ein durch die Landesdirektion gezogener Vergleich mit der Stadt Bautzen gehe fehl, weil in Bautzen historisch eine ganz andere Situation gewachsen sei, so die Stadtverwaltung weiter. Eine Orientierung an Städten ohne Straßenbahnbetrieb läuft Gefahr, die 128-jährige Görlitzer Straßenbahntradition grundsätzlich in Frage zu stellen.

Die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt in Form einer Dienstleistungskonzession - die kein klassischer Verkehrsvertrag ist - sind vorläufig bis 2017 festgeschrieben. Sie gründen sich auf die im Jahr 2001 vom Stadtrat beschlossene und vom damaligen Oberbürgermeister Prof. Karbaum verhandelte Teilprivatisierung der Görlitzer Stadtwerke, die seinerzeit von der gleichen Behörde, dem damaligen Regierungspräsidium Dresden, heute Landesdirektion Dresden, genehmigt wurde, welche nun im vorliegenden Bescheid das Vertragswerk aus 2001 als „Ausübung ihrer kommunalen Selbstverwaltung“ kritisiert.

Staatsmittel gehen nicht mehr an die Stadt, sondern den Landkreis

Bis zur Aufgabe der Kreisfreiheit erhielt die Stadt Görlitz über die Schlüsselzuweisungen ausreichende Unterstützung durch den Freistaat, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Diese Mittel fließen seit der Einkreisung der Stadt nun dem Kreis zu und werden dort nach eigenen Verteilmechanismen in die Fläche umgelenkt. Die Stadt Görlitz hat jedoch den ÖPNV nicht zuletzt wegen ihrer kreislichen Zentrumsfunktion so hoch bewertet, dass sie sich die Aufgabe rückübertragen ließ. Für deren, durch den Gesetzgeber bedauerlicherweise nicht im SächsKrGebNG geregelte Finanzierung ist sie nun aber von einer angemessenen Bezuschussung durch den Landkreis abhängig. „Leider bleibt diese genau da aus, wo sie nötig und wichtig ist“, sagt die Stadtverwaltung Görlitz.

Mit einer völlig unzureichenden Zuweisung in Höhe von 0,85 Millionen Euro pro Jahr droht der Stadt zudem der Verlust von Arbeitsplätzen. Einen Kompromiss sahen die Vertreter der Stadt in einer 50:50-Lösung: 1,55 Millionen Euro trägt die Stadt, weitere 1,55 Millionen Euro übernimmt der Kreis. Der Kreistag lehnte dies auf Empfehlung von Landrat Lange mehrheitlich ab. Mehr noch: Der Zuschuss wird aufgrund der Verhandlungen der Stadt mit VEOLIA im Jahr 2008 ab 2011 sogar um etwa 1 Million Euro abgesenkt.

Schreckensszenario: Keine Straßenbahn plus Millionen-Lasten

Da die Stadt unter Konsolidierungszwang steht, wird sie den verbleibenden Zuschuss möglicherweise dennoch auf Dauer nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Folge: Die Verkehrsgesellschaft Görlitz (VGG) wird ggf. die völlige Aufgabe des Straßenbahnbetriebes und starke Einschnitte in das Busliniennetz in Betracht ziehen müssen. In diesem Fall kann aber - wie von der Landesdirektion Dresden richtig erkannt - der private Partner den Rückfall der Verkehrssparte an die Stadt Görlitz verlangen - und dadurch Zahlungsverpflichtungen der Stadt Görlitz in mehrstelliger Millionenhöhe auslösen.

Alte Zahlen und drohender Widerspruch

Der vom Landkreis und der Landesdirektion im Bescheid gewählte Rechenansatz wird von der Stadt Görlitz in Frage gestellt, denn beide stützen sich nämlich auf zwischenzeitlich überholte Zahlen aus den Jahren 1992/93. Tarife und Betriebskosten haben sich seitdem erheblich verändert.

„In der zweifelhaften Entscheidung der Landesdirektion wurden die fundierten Stellungnahmen der Stadt Görlitz bei weitem nicht in dem Maße gewürdigt, wie dies geboten gewesen wäre und durch die Stadt erwartet wurde“, sagt das Görlitzer Rathaus. Auch die Aussage der Vertreter der Landesdirektion gegenüber Oberbürgermeister Paulick im Sommer 2009, „der Kreis sei zu solchen Leistungen finanziell noch viel weniger in der Lage als die Stadt“ lässt den Schluss zu, dass man in Dresden der Meinung sei, die Stadt Görlitz könne die in Frage stehenden Lasten immer noch einfacher bewältigen als der Landkreis. Durch die derzeit parallel verlaufenden Debatten werde die seinerzeitige Vorausschau der Landesdirektion auf die Haushalte von 2010 und der Folgejahre zur mathematischen Gewissheit, konstatiert die Görlitzer Stadtverwaltung, und legt nach: „Da nach alldem nicht auszuschließen ist, dass sich die Landesdirektion bei ihrer Entscheidung von sachfremden - nämlich nicht von rechtlichen, sondern von haushalterischen - Überlegungen leiten ließ, wird der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz dem Stadtrat empfehlen, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.“

Altfehlbeträge und Altschulden

Für den von der Stadt Görlitz vom Landkreis geforderten Ausgleich für Altschulden sieht die Landesdirektion Dresden keine gesetzliche Grundlage. Überdies wird in Dresden die Forderung als nicht sachgerecht eingeschätzt, da die Übertragung dieser Schulden auf den Landkreis Görlitz mittelbar alle übrigen kreisangehörigen Gemeinden belasten würde.

Doch ganz so einfach ist das nicht. Bedingt durch die Bundesgesetzgebung und die damit verbundene Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 entstand für viele Kommunen nicht die vom Bund versprochene Entlastung ihrer Haushalte, sondern das Gegenteil in Form einer dauerhaften Mehrbelastung. Folge waren gravierende strukturelle Fehlentwicklungen, die vielfach durch die Kommunen aus eigener Kraft nicht mehr zu konsolidieren waren. Nicht nur die Kreisfreie Stadt Görlitz, auch der Landkreis Löbau-Zittau war hierzu nicht mehr in der Lage. Dieser wollte die ihm entstandenen Fehlbeträge vor der Kreisgebietsreform sogar noch gegen den Freistaat geltend machen.

Görlitz will gleichbehandelt werden

Wie im Bescheid getan, nun ausschließlich der Stadt Görlitz, nicht aber den ehemaligen Landkreisen den Vorwurf zu machen, die „Stadt hatte die Gestaltung ihrer Finanzlage in der Hand“, wirft ernste Fragen nach der Neutralität der Aufsichtsbehörde auf.

Aussagen des Bescheides wie „Die Entstehung von Altfehlbeträgen und Altschulden war nicht zwingend. Die Stadt Görlitz hatte sowohl bei der Erzielung von Einnahmen, als auch bei den Ausgaben für die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben Handlungsspielräume“ beweisen einmal mehr die immer wieder von den kommunalen Spitzenverbänden kritisierte „Entfremdung“ der Länder (und des Bundes) „von der Basis“.

Dass es der Landesdirektion nicht geboten scheint, der Stadt Görlitz einen „Sonderstatus“ einzuräumen, hat sie möglicherweise verkennen lassen, dass es die Altkreise Löbau-Zittau, der Niederschlesische Oberlausitzkreis und eben die damals Kreisfreie Stadt Görlitz - und nicht die von je her kreisangehörigen Kommunen Schleife, Horka oder Oybin - waren, die auf Basis der Landesgesetzgebung eine vertragliche Auseinandersetzung zu bewerkstelligen hatten.

Die Stadt Görlitz hat in Kenntnis der sächsischen Rechtslage zu keiner Zeit einen „differenzierten Umlagesatz“ für sich geltend machen wollen, sondern schlicht ihr zustehende Erstattungen in Form von Einmalzahlungen. Den Beweis, auch nur in Form einer beispielhaften Erwähnung, an welcher Stelle „die Einwohner der Stadt Görlitz von den Einrichtungen, die die Landkreise Löbau-Zittau und der NOL zuvor geschaffen haben, profitieren“ bleibt der Bescheid schuldig.

Löcher stopfen aus dem Neißefonds - zu Lasten des ÖPNV

Die Fehlbeträge aus der Vergangenheit, welche bei der Stadt Görlitz seinerzeit aus den Ausgaben für Sozialhilfe und die Kosten der Unterkunft sowie Jugendhilfe resultierten, sind unstrittig durch kreisliche Aufgaben entstanden. Die Stadt wird diese Altlasten nach der Entscheidung der Landesdirektion schlussendlich aus dem Neißefonds decken müssen. Sowohl Landesdirektion als auch Kreis in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörden über die Stadt Görlitz haben stets streng darauf geachtet, dass hierfür auch in Zukunft ausreichend Mittel aus diesem liquiden Sondervermögen vorhanden sind. Mit der Deckung der Altfehlbeträge aus diesem Vermögen brechen auch die Einnahmen in siebenstelliger Größenordnung daraus weg, mit denen in der Vergangenheit der ÖPNV zu einem erheblichen Teil refinanziert werden konnte.

Umso weniger bleibt nachvollziehbar, wie gerade für den Bau des immer teurer werdenden Landratsamtes von diesem konsequenten Grundsatz - ohne Zaudern gerade durch den Landkreis Görlitz - eine Ausnahme genehmigt werden konnte.

Görlitz blutet für den Landkreis

Nicht hinnehmbar für die Stadt Görlitz ist in diesem Zusammenhang vor allem aber, dass auch die Fehlbeträge der Altkreise Löbau-Zittau und NOL über die Kreisumlage anteilig durch die Stadt Görlitz abfinanziert werden. Hier handelt es sich insgesamt um die 10 Millionen Euro, wovon etwa ein Fünftel zusätzlich zu den eigenen Fehlbeträgen durch die Stadt Görlitz getragen werden müssen.

Während sich die städtischen Ausgaben, in deren Folge Fehlbeträge entstanden, immerhin auch auf dem Territorium der Stadt in Form von Leistungen niedergeschlagen haben, so sind die kreislichen Altfehlbeträge ausschließlich Nichtgörlitzern zu Gute gekommen. Es entsteht so eine sachlich nicht zu rechtfertigende Doppelbelastung der Görlitzer Steuerzahler.

Auch bei den Altschulden wird die Stadt Görlitz über die Kreisumlage zur Mitfinanzierung von Zins und Tilgung für Kreditverbindlichkeiten der Altkreise herangezogen, die ausschließlich deren Bevölkerung zu Gute kamen. Die hierfür errichteten Investitionsobjekte stehen unverkennbar auf den Fluren anderer Kommunen.

Die Verschuldung des Landkreises hat sich faktisch durch die Einkreisung der Stadt Görlitz (Bevölkerungszuwachs von 56.600 Einwohnern) um 6,5 Millionen Euro reduziert, denn die Altkredite lasten jetzt auch auf den Schultern der Stadtbevölkerung von Görlitz als neuen Kreiseinwohnern.

Dass der Anspruch der Stadt Görlitz mehr als gerechtfertigt scheint, zeigt eben jenes Beispiel des Landkreises Bautzen, wonach die Vertragspartner (ehemalige Landkreise Hoyerswerda und Bautzen sowie die ehemals Kreisfreie Stadt Hoyerswerda) durchaus eine anteilige Übernahme der Schulden zu vereinbaren bereit waren. Dieses Beispiel soll aber für die Stadt Görlitz nicht Begründung für eine „Sonderregelung“ sein; sie wird indes auch in allen weiteren Schritten ihre sachliche Argumentationslinie nicht verlassen.

Unterm Strich ein fettes Minus

Die finanzielle Bewegungsfreiheit der Stadt Görlitz hat sich durch die Einkreisung insgesamt verschlechtert. Zu einer Kompensation war weder der Kreis noch der Freistaat in dem einen wie in dem anderen Fall nicht bereit.

Angesichts der auch im Übrigen zurückbrechenden Einnahmen verbleibt der Stadt Görlitz zukünftig kaum noch Spielraum für eine angemessene Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben. Der Stadtrat wird angesichts der schwerwiegenden finanziellen Nachteile, die der Stadt mit der Entscheidung der Landesdirektion Dresden entstehen, demnächst über weitere Schritte beraten müssen.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Aderlass für Görlitz

Von J. Großmann am 07.01.2010 - 12:37Uhr
Der beschriebene Aderlass hat für Görlitz schon viel früher angefangen - mit Eintritt der Wende. Das haben die örtlichen Politiker scheinbar jedoch all die Jahre übersehen. Mir stellt sich die ketzerische Frage, ob die Stadtoberhäupter vielleicht mit ihren Dienstwagen (getönte Scheiben incl.) bis vor die Rathaustür chauffiert werden und daher nichts bemerken?

Görlitz - eigentlich eine Perle der Architektur - scheint immer mehr auszusterben. Alle Fehler des Westens wurden nach der Wende komprimiert in Görlitz angewendet. Großes Beispiel ist die Ansiedlung der Großmärkte in der Satelitenstadt Görlitz Königshufen (Nord) und das damit verbundene Innenstadtsterben.

Im Altstadtbereich kann man die reinen Lebensmittelläden an einer Hand abzählen - gut für die Görlitzer Verkehrsgesellschaft, schlecht für die Bürger (vor allem für die älteren). Bei über 4.000 leer stehenden sanierten Wohnungen könnte man jetzt gut auf Görlitz-Königshufen verzichten... wenn da nicht ausgerechnet die Großmärkte und anderen Firmen wären. Und einen Teil des Nahverkehrsnetzes hätte man auch noch eingespart bei den eh schon gekürzten Geldern.

Görlitz bietet im Innenstadtbereich genügend Möglichkeiten, um z.B. auch Großmärkte dort ansiedeln zu können mit dazu gehörenden Parkplätzen. Doch das Sterben der Innenstadt geht immer weiter.

Im TV kamen in der letzten Zeit einige Sendungen über Görlitz und den "Boom" der dort zugezogenen Rentner. Sind das alles Selbstversorger? Müssen die Stadtoberhäupter nicht auch einkaufen oder lassen sie das von anderen erledigen? Neben der schon fehlenden Industrie wird demnächst die Infrastruktur fehlen, weil kein Geld mehr für die Beförderung von Personen und Instandhaltung der Verkehrswege da ist.
Görlitz - freie Stadt (Verkehrsbetriebsfrei).

Vielleicht kommt demnächst der Slogan auf:
Görlitz heißt: Ganz ökologisch ruhig leben im toten Zentrum.

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  • Quelle: TEB | Foto: BeierMedia.de | Erstveröffentlichung am 05.01.2010 - 02:36 Uhr
  • Erstellt am 05.01.2010 - 02:01Uhr | Zuletzt geändert am 31.01.2020 - 23:09Uhr
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