Selbständige in Hartz IV zentral in Zittau betreut

Landkreis Görlitz | Zittau. Die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld II (ALG II, bekannt als Hartz IV) mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wird im Landkreis Görlitz am Standort Zittau zentralisiert. Darüber informierte der in Zittau ansässige Fachdienst Beschäftigung und Arbeit. Seit dem 1. Juli 2009 gibt es in Zittau ein neues Sachgebiet Leistungsrechnung (Sachgebiet 5), das die nachstehenden unterschiedlichen Aufgabenbereiche umfasst: Den Sachbearbeiter Unterhalt, die Clearingstelle, den Ermittlungsdienst und die Bearbeitung der ALG II-Anträge mit Einkommen selbständig Tätiger.

Anzeige

Vielzahl von Vorgaben effizient umetzen

Bei der ALG II-Berechnung bei vorhandener Selbständigkeit gibt es zahlreiche Besonderheiten in der Einkommensermittlung zu berücksichtigen. Um eine einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie schnelle Entscheidungen zu erreichen, so erklärt das Landratsamt, wird die Bearbeitung der ALG II-Anträge mit dem Sachgebiet 5 am Standort Zittau zentralisiert. Durch die Bearbeitung dieser speziellen Fälle an einem Standort sei ein direkter Wissensaustausch zwischen den zuständigen Sachbearbeitern möglich, die eine bessere Dienstleistungsqualität in der Bearbeitung zur Folge haben soll.

Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten können Selbständige keine monatlichen Verdienstabrechnungen von Arbeitgebern vorlegen. Sie reichen vielmehr zum Teil sehr unterschiedliche Aufstellungen über ihre Einnahmen und Ausgaben ein. Hier muss der Sachbearbeiter eine umfangreiche Prüfung und Analyse des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit bezüglich buchhalterischer und steuerrechtlicher Regelungen sowie im Sinne der ALG II/Sozialgeld-Verordnung für den jeweiligen Bewilligungszeitraum vornehmen. Dazu kommt die Prüfung der Aufwendungen, die für die selbständige Tätigkeit aufgewendet werden müssen.

Aus den Sachgebieten 3 und 4 der Leistungsrechnung am Standort Löbau sind bereits die betreffenden Fälle der Stadt Löbau sowie aller Ortsteile Löbau nach Zittau verlagert worden. Die übrigen Fälle werden vorerst weiterhin in den Sachgebieten 3 und 4 am Standort Löbau berechnet. Die Übernahme dieser Selbstständigenakten erfolgt ortschaftsweise und soll bis Ende Januar 2010 abgeschlossen sein. Die Veränderung in der Zuständigkeit wird den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt.

Die seit Mitte August 2009 eingehenden Erst- bzw. Neuanträge mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit am Standort Löbau werden ebenfalls bereits am Standort Zittau bearbeitet.

Die Antragstellung auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei vorhandener selbständiger Tätigkeit sowie Nachreichungen von benötigten Unterlagen ist weiterhin am Standort Löbau im Bürgerservice möglich.

Die Ansprechpartner - Sachbearbeiter/-innen Leistungsrechnung Selbständige am Standort Zittau:

Ortschaft Familienname Sachbearbeiter Tel.-Nr.
Bertsdorf-Hörnitz A-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Großschönau + OT Waltersdorf A-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Hainewalde A-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Jonsdorf A-M Patrik Grosche 0 35 85/72 22 67
N-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Leutersdorf + OT Spitzkunnersdorf A-M Patrik Grosche 0 35 85/72 22 67
N-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Löbau + OT A-K Patrik Grosche 0 35 85/72 22 67
L-Z Cornelia Proft 0 35 83/72 23 52
Mittelherwigsdorf + OT A-M Patrik Grosche 0 35 85/72 22 67
N-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Olbersdorf A-M Patrik Grosche 0 35 85/72 22 67
N-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Oderwitz A-M Patrik Grosche 0 35 85/72 22 67
N-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Ostritz A-L Birgit Junge 0 35 83/72 22 43
M-Z Heidemarie Görner 0 35 83/72 22 34
Oybin + OT Lückendorf A-L Birgit Junge 0 35 83/72 22 43
M-Z Heidemarie Görner 0 35 83/72 22 34
Seifhennersdorf A-Z Kerstin Kretzschmar 0 35 83/72 22 61
Zittau + OT A-L Birgit Junge 0 35 83/72 22 43
M-Z Heidemarie Görner 0 35 83/72 22 34

Mehr:
http://www.kreis-goerlitz.de/Altuelles

Kommentare Lesermeinungen (3)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Gewerbetreibende in Görlitz

Von ko.bold am 17.08.2010 - 08:35Uhr
Um es mal auf den Punkt zu bringen möchte ich sagen, daß die wirtschaftliche Lage trotz den ach so toll gepuschten Tourismuszahlen von Herrn Thielemann mehr als nur angespannt ist. Ich spreche da von den Handelsgewerben, die in dieser Stadt noch vorhanden sind. Wie lange das noch so sein wird , dass die schaulustigen Touristen den einen oder anderen Laden noch begehen können weil er noch keine Insolvenz angemeldet hat, weiß man nicht.Vielleicht überlegt sich der Herr der Wirtschaftsförderung mal ein Konzept für das Überleben des Mittelstandes Handel in dieser Stadt. Es ist nämlich nicht nur die Architektur die sich dem Touristen eröffnet und als sehr schön eingestuft wird, sondern es sind auch und eben die kleinen Geschäfte. die trotz hoher Steuersätze und anderen horrender Ausgaben an die Stadt noch den Tourismus beleben . Es ist attraktiv, solch kleine Lädchen zu haben, wo im Urlaub auch mal zum verweilen und stöbern/shoppen eingeladen wird.

Wenn genau diese Gewerbetreibenden aus ihrer Not heraus, weil es meistens Sehleute und keine kaufwilligen Touristen sind, die die Geschäfte besuchen, dann eine Unterstützung erhalten, um überhaupt noch handelsfähig zu sein, so wäre das der Schritt einer Stadtverwaltung in die richtige Richtung .

Der Herr Ernst ist bestimmt Gehaltsempfänger der Stadtverwaltung oder bezieht seine sichere Rente am Monatsanfang und hat aus diesem Grund vielleicht keine Vorstellung , wie es einem Gewerbetreibenden in dieser Stadt so ergeht. Das ist natürlich nur eine spekulative Annahme von mir...

Selbständig in Harz IV

Von Lutz Matthes am 16.08.2010 - 19:31Uhr
Ernst... Sie vertreten völlig falsche Ansichten.

Haben Sie mal an die Selbständigen gedacht, die ohne Förderung seit Jahren am Markt sind, und denen wegen der schlechten Wirtschaftslage in der Oberlausitz seit vielen Monaten weit unter Existenzminimum leben?

Jeder Zugewanderte bekommt ALG2, warum dann nicht auch einheimische arbeitende Selbstständige?

Es ist traurig, dass viele diesen unangenehmen Weg gehen müssen. Sollte Ihnen dies mal passieren hoffe ich, Sie denken dann anders.

Selbständig in Hartz IV?

Von Ernst am 25.09.2009 - 16:31Uhr
Das ist schwer zu verstehen, wenn Selbständige auch noch Hartz IV beziehen.

Das kommt einer Kostenentlastung gleich, die den Markt verzerrt.

Wer nach einer Startförderung mit seinem Gewerbe nicht genügend Geld verdient, kann ja Hartz IV bekommen - dann aber nicht den Leuten die Aufträge abjagen, die von ihrem Gewinn leben (können, wollen, müssen).

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 25.09.2009 - 00:22Uhr | Zuletzt geändert am 25.09.2009 - 01:16Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige