Kommunaler Finanzausgleich 2007 und 2008

Dresden. Die Staatsregierung hat heute auch die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs 2007/2008 beschlossen. Demnach soll der Freistaat seinen Kommunen im kommenden Jahr insgesamt 2,37 Milliarden Euro und im Jahr 2008 insgesamt 2,41 Milliarden Euro im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) überweisen. Das entspricht in beiden Jahren mehr als 15 Prozent des voraussichtlichen Haushaltvolumens.

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Die Eckdaten

Die Beträge errechnen sich nach dem so genannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz über die gleichmäßige Entwicklung der Finanzausstattung bei Freistaat und Kommunen. "Unsere finanzielle Unterstützung der Kommunen fußt auf berechenbaren Regeln. Auch die Kommunen haben diese gemeinsame Geschäftsgrundlage erneut bestätigt. Erfreulich ist für mich zudem, dass die Kommunen mit dem FAG 2007/2008 noch offene Zahlungen an das Land begleichen. Damit bauen wir in den kommenden Jahren Vorbelastungen ab. Dies ist möglich, da sich die Steuereinnahmen der Kommunen positiv entwickeln", so Finanzminister Dr. Horst Metz.

Auch der Straßenlastenausgleich soll neu geordnet werden. Demnach würden höher gelegene Kommunen wegen der Belastungen aus dem Winterdienst einen Zuschlag erhalten. Der Straßenlastenausgleich pro Straßenkilometer soll für Gemeindestraßen um 4 Euro je Höhenmeter und für Kreisstraßen um 1,50 Euro je Höhenmeter ansteigen. Diese Regelung gilt für alle Kommunen, die höher als 291 Meter liegen. Als Grundbetrag soll pro Straßenkilometer Kreisstraße 3.675 Euro und pro Kilometer Gemeindestraße 2.355 Euro gezahlt werden.

Der Anteil investiver Zuweisungen an den gesamten Zuweisungen soll bis 2008 auf rund zehn Prozent steigen. Ursprünglich war vorgesehen, den an Investitionen gebundenen Anteil auf 15,92 Prozent zu erhöhen. Dadurch, dass der investive Anteil geringer als zunächst geplant ausfallen soll, bleiben den Kommunen mehr Spielräume für die Finanzierung anderer Aufgaben.

Gestrichen werden soll die so genannte Switch-Klausel, wonach das Finanzministerium ermächtigt war, den Anteil an Zuweisungen für Investitionen in der laufenden Periode zu erhöhen. Die Regelung war in den vergangenen Jahren aus Sicht des Finanzministeriums nötig geworden, da die Investitionszuweisungen des Freistaats im Finanzausgleichsgesetz deutlich geringer angesetzt waren. Deshalb sollten zusätzliche Steuereinnahmen in Aufbauinvestitionen gelenkt werden können. Da die investiven Schlüsselzuweisungen steigen sollen, hat die Switch-Klausel ihre Berechtigung verloren und kann entfallen.

Der Entwurf des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) wird nach Billigung durch das Kabinett in den Landtag eingebracht und dort behandelt.

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  • Quelle: /SMF
  • Erstellt am 11.07.2006 - 20:59Uhr | Zuletzt geändert am 11.07.2006 - 20:59Uhr
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