Schnelles Internet im Dorf

Dresden. Das sächsische Kabinett hat am Dienstag, dem 28. April 2009, eine Änderung der Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung“ - RL ILE/2007 beschlossen. Ziel der Novellierung ist es, den Breitbandausbau in bislang unterversorgten Gebieten im ländlichen Raum Sachsens weiter voranzubringen. Die Richtlinie beinhaltet umfassende Fördermöglichkeiten für eine Internetversorgung in Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern im ländlichen Raum, in denen kein Breitbandinternet (weniger als 1 Megabit pro Sekunde im Downstream) zur Verfügung steht.

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90 Prozent Förderung auch für Landkreise

Im Fördergegenstand „Investive Maßnahmen und Ausgaben zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen“ wurde jetzt der Zuwendungsempfängerkreis um die Landkreise erweitert. Diese waren bei Breitbandförderung bisher nicht antragsberechtigt. Außerdem ist vom Kabinett die Erhöhung des Fördersatzes von bisher maximal 74 Prozent auf nun bis zu 90 Prozent beschlossen worden.

„Ich appelliere daher an alle Kommunen, deren Orte über keinen Breitbandzugang verfügen, diese stark verbesserten Förderbedingungen zu nutzen und schnellstmöglich einen Antrag zu stellen“, sagte Landwirtschaftsminister Frank Kupfer. Vorrangig werden die Maßnahmen für das Breitbandinternet im ländlichen Raum aus Bundesmitteln unterstützt.

Der Bund hat die Erhöhung der Fördersätze in diesem Bereich bereits beschlossen, muss diese aber noch beihilferechtlich bei der EU-Kommission genehmigen lassen. Die sächsischen Kommunen können bereits Anträge zu den neuen Förderbedingungen stellen. Die Bewilligungen erfolgt allerdings erst nach der Genehmigung durch die EU.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 28.04.2009 - 15:20Uhr | Zuletzt geändert am 28.04.2009 - 15:20Uhr
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