Bürokratie-Abbau in Sachsen

Dresden. Sachsens Kabinett hat grünes Licht für den weiteren Bürokratieabbau gegeben. Justizminister Geert Mackenroth hat ein Gesamtkonzept vorgestellt, das sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt.

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Justizminister Geert Mackenroth: "Weg von der Vollkasko-Mentalität!"

Drei Bausteine zum Bürokratie-Abbau sind bereits erfolgreich umgesetzt:

1.
Die Erforderlichkeitsprüfung von Gesetzen und Rechtsverordnungen soll neue Bürokratie so weit wie möglich verhindern.

Im Zuge der Erforderlichkeitsprüfung müssen die Ressorts die Notwendigkeit einer geplanten Rechtsnorm darlegen. Dadurch kann das Justizministerium bereits in einem frühen Stadium auf die Eindämmung neuer Regelungen hinwirken. Der Freistaat Sachsen hat mit nur 813 Gesetzen und Rechtsverordnungen (ohne Staatsverträge) zum 1. Juni 2006 so wenig Rechtsnormen wie kaum ein anderes Bundesland. Manches Land müht sich mit doppelt so vielen Vorschriften ab.

2.
Der Abbau von Verwaltungsvorschriften lichtet den internen Vorschriftenwald.

Die Anzahl der geltenden Verwaltungsvorschriften konnte innerhalb von zwei Jahren mehr als halbiert werden (von 4.491 auf 2.134 Verwaltungsvorschriften). Zwar wurden dabei manche Verwaltungsvorschriften (z.B. Lehrpläne) "nur" zusammengefasst, aber auch viele andere beseitigt, die jede für sich mehrere Aktenordner füllen.

3.
Die Umsetzung eines Teils der Vorschläge aus der Aktion "Paragraphen-Pranger" geht die bereits bestehenden Gesetze und Verodnungen an.

Mit der im Februar des Jahres 2003 gestarteten Aktion "Paragraphen-Pranger" haben Bürger, Unternehmen, Gemeinden und Verbände die Möglichkeit, solche Vorschriften an den "Pranger" zu stellen, die aus ihrer Sicht entbehrlich sind oder vereinfacht werden können. Ein Teil der Vorschläge ist bereits umgesetzt, z.B. die meisten Vorschläge zur Sächsischen Bauordnung.


Justizminister Mackenroth: "Mit der Erforderlichkeitsprüfung haben wir verhindert, dass in Sachsen allzu große Berge an Bürokratie anwachsen. Einzelne Felsbrocken, die dennoch auf dem Weg liegen, räumen wir mit dem Paragraphen-Pranger wieder beiseite. Die Steine, die liegen bleiben müssen, zerkleinern wir. Der Weg zum Bürokratieabbau bleibt aber steinig; das Abschlagen von Fels und das Einebnen von Wegen ist mühsam."


Den Startschuss für drei weitere Bausteine hat das Kabinett heute gegeben:

I. Die gesammelte Umsetzung der übrigen Vorschläge aus dem Paragraphen-Pranger enthält das Eckpunktepapier, das das Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben hat. Die Highlights sind:

o Grundstücke mit einer vorhandenen Bebauung von bis zu zwei Wohneinheiten und bebaute Grundstücke mit einer Größe von bis zu 1 000 m² werden aus dem Geltungsbereich gemeindlicher Baumschutzsatzungen ausgenommen
o die Bewässerung von Kleingärten und Hausgärten aus vorhandenen Brunnen wird erlaubt
o die Vorkaufsrechte im Wasser-, Wald- und Naturschutzgesetz entfallen ersatzlos
o zwei komplette Gesetze werden aufgehoben: das Sächsische Belegungsgesetz und das Sächsische Sammlungsgesetz
o die Zulassung von Außenwerbung an Straßen wird erleichtert
o die Kommunen können ihre Betriebe künftig auch als sogenanntes selbständiges Kommunalunternehmen führen
o Berichtspflichten werden abgeschafft und Berichts- und Beurteilungszeiträume verlängert
o die Pflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen entfällt
o die Mindestabstände der Bebauung zum Wald und zu Friedhöfen fallen weg
o die Kehr- und Überprüfungsintervalle für Schornsteine und Heizungen nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung werden verlängert.

II. Messung der Bürokratiekosten:

Ermittelt werden dabei die Kosten, die den Unternehmen dadurch entstehen, dass sie staatlichen Informationspflichten nachkommen. Erfasst wird z. B. der Aufwand, Genehmigungsanträge zu stellen oder Statistikpflichten zu erfüllen. Nicht erfasst werden die Kosten inhaltlicher Anforderungen. Wird z.B. ein Unternehmen verpflichtet, eine neue Filteranlage einzubauen, werden die Kosten der Filteranlage selbst nicht erfasst, wohl aber die Kosten für das Erstellen der Genehmigungsanträge für den Einbau.

III. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren:

Das Kabinett hat deshalb Schritte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beschlossen. Die Behörde wird verpflichtet, dem Antragssteller binnen drei Wochen die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen zu bestätigen oder aber die konkret fehlenden Unterlagen nachzufordern. Für die Erteilung der Genehmigung wird eine Entscheidungsfrist von in der Regel drei Monaten vorgesehen.


Künftig sollen noch weitere Bausteine folgen:

A. Sogenannte "One Stop Agencies" sollen eingerichtet werden.

Ziel muss es des Weiteren sein, für ein Vorhaben nach Möglichkeit nur einen Ansprechpartner bei einer Behörde zu haben. Behörden sollen verpflichtet werden, zentrale Anlaufstelle für alle Vorhaben einzurichten. Die One Stop Agency ist Ansprechpartner, sorgt innerbehördlich für die Koordination und erteilt die Genehmigung.

B. Das Landesrecht systematisch durchforstet und vereinfacht werden.

Jede Vorschrift, so das Sächsische Jusitizministerium, müsse auf den Prüfstand. Dabei solle die Beweislast umgekehrt werden: Wenn das Justizministerium die Abschaffung oder Vereinfachung einer Regelung empfiehlt, muss das betroffene Fachressort den Nachweis führen, warum auf die Regelung nicht verzichtet oder warum die Vorschrift nicht vereinfacht werden kann.


"Wir müssen von der Vollkakso-Mentalität wegkommen und größere Freiräume schaffen. Die ausufernde Bureau-Kratie (frz./griech.: die Macht des Büros - Anmerkung der Redaktion) baut immer mehr Rädchen in das Laufwerk unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung, die dadurch immer schwerfälliger und störanfälliger wird. Mein Ziel ist es, in Sachsen fühlbar Bürokratie abzubauen. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften haben wie alles Staatliche letztlich dienende Funktion, sie sind für den Bürger da und nicht umgekehrt", erläuterte der Minister abschließend.

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  • Quelle: /SMJus
  • Erstellt am 20.06.2006 - 20:16Uhr | Zuletzt geändert am 20.06.2006 - 20:16Uhr
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