Sachsen kassiert konsequent
Dresden. Ab 1. Juli 2006 gelten in Sachsen neue Regeln für die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Danach muss der Fahrzeughalter künftig der Zulassungsstelle eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.
Zulassung von Kraftfahrzeugen in Sachsen ab 1. Juli 2006 nur bei Einzugsermächtigung möglich
Sachsens Finanzminister Dr. Horst Metz erklärte: „Die weit überwiegende Zahl unserer Mitmenschen zahlt pünktlich und gewissenhaft ihre Steuern. Ihnen ist es nicht länger zuzumuten, dass einige wenige zu Lasten der Gemeinschaft ihren Pflichten nicht nachkommen und der ehrliche Bürger diesen gegenüber benachteiligt wird. Außerdem entlasten wir die Finanzämter. Schließlich hatten wir im Laufe des vergangenen Jahres in 190.000 Einzelfällen fast 38 Millionen Euro Rückstände bei der Kfz-Steuer einzutreiben. Diesen erheblichen und nicht mehr vertretbaren Aufwand ersparen wir nun den Finanzämtern.“
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann ein Fahrzeug ohne Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist z. B. der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Finanzamts. Die Bescheinigung kann beispielsweise dann erteilt werden, wenn der Antragsteller kein Konto bei einem inländischen Geldinstitut hat. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Kraftfahrzeugsteuerrückstände beglichen sind.
Wenn das Fahrzeug durch Dritte (z. B. Autohäuser) zugelassen werden soll, muss bei der Zulassungsstelle eine Vollmacht und die Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters vorgelegt werden.
Das Verfahren, so das sächsische Finanzministerium, sichere eine einfache und pünktliche Zahlung und erspart vor allem vergesslichen Zahlern die Terminüberwachung sowie den Ärger mit Säumniszuschlägen und Mahnungen.
Vordrucke, die für das neue Verfahren verwendet werden können, liegen ab sofort in den Finanzämtern und Zulassungsbehörden aus. Sie stehen auch im Internet unter der Adresse www.amt24.sachsen.de als Download zur Verfügung. Unter dieser Internet-Adresse oder beim jeweiligen Finanzamt erhalten Sie auch zusätzliche Informationen zu dem neuen Verfahren.
Zusätzlich wird in den Landkreisen Chemnitzer Land, Leipziger Land, Bautzen sowie in der Stadt Chemnitz bei der Zulassung automatisch überprüft, ob der Antragsteller seine Kraftfahrzeugsteuer vollständig beglichen hat. Bestehen Rückstände, wird die Zulassung versagt und ist erst dann möglich, wenn die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt worden ist. Ab 1. Januar 2007 soll dieses automatische Überprüfungsverfahren auch in allen anderen sächsischen Zulassungsbehörden eingeführt werden.
Mehr:
http://www.amt24.sachsen.de
Kommentar:
Schön war die Zeit! - als noch jährlich die Zahlungsaufforderung für die Kraftfahrzeugsteuer vom Finanzamt verschickt wurde und der brave Steuerbürger im vollen Bewusstsein seines Tuns seine Steuer überweisen konnte. Später wurde die Aufforderung eingespart, worauf logischerweise so mancher verbrummte, den Betrag - oft in sich ändernder Höhe - einzuzahlen.
Jetzt wird weiter verschlimmbessert und das Finanzamt geht über zur Selbstbedienung.
Ein Neuerervorschlag aus dem betrieblichen Vorschlagswesen:
Noch einfacher wäre es, wenn das Finanzamt gleich alle Löhne, Gehälter und Umsätze einziehen würde und dann nach staatlichem Ermessen jedem seine Pauschale zuteilen würde. So wäre sichergestellt, dass der Fiskus seine Einnahmen schnell und in maximaler Höhe erhält.
Wonach riecht´s denn hier?
/TEB


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- Quelle: /SMF /TEB
- Erstellt am 20.06.2006 - 19:35Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 16:42Uhr
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