Elektronischer Entgeltnachweis kommt 2010

Berlin. Am 2. April 2009 trat das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Damit sollen Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.

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Weniger Papier für Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld e

Nach Schätzungen des Normenkontrollrats sparen allein die deutschen Arbeitgeber mit dem neuen Verfahren jährlich rund 85 Millionen Euro ein. Neben dem Wegfall von Archivierungspflichten für Arbeitgeber profitierten auch Behörden sowie Bürger vom ELENA-Gesetz.

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung wird dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht.

Die Antragsbearbeitung bei den Leistungsgewährenden Behörden erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch, also ohne unnötige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen. Fehler bei der manuellen Übertragung von Daten entfallen damit.

Das ELENA-Verfahren ist eine der wesentlichen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Bürokratiekosten entscheidend senken will.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 08.04.2009 - 23:22Uhr | Zuletzt geändert am 08.04.2009 - 23:22Uhr
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