Landesprogramm zur Beseitigung von Brachflächen

Dresden. Das sächsische Kabinett hat heute die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Revitalisierung von Brachflächen bestätigt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Brachflächen zu beseitigen, die aufgrund des strukturellen Wandels, der militärischen Abrüstung oder der Umgestaltung von Gemeindegebieten nicht mehr genutzt werden. In diesem und im kommenden Jahr stehen jeweils 14 Millionen Euro zur Verfügung.

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Fördersatz maximal neunzig Prozent

Wie Innenminister Albrecht Buttolo sagte, sollen mit den insgesamt 28 Millionen Euro Brachflächen und den damit verbundene Schandflecken ebenso wie bauliche Missstände, Gefahrenquellen und Umweltschäden beseitigt werden. Damit könnten Abwertungstendenzen für Gebiete gestoppt werden.

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Brachflächenrevitalisierung wird eine Lücke in der Förderstruktur des Freistaates geschlossen. Die über die Verwaltungsvorschrift (VwV) Stadtentwicklung 2007 bis 2013 nicht förderfähigen Brachen, wie beispielsweise Sozialbrachen oder Brachen im ländlichen Raum, sind innerhalb des neuen Förderprogramms (VwV Brachflächenrevitalisierung) förderfähig. Lediglich Landwirtschaftsbrachen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Beantragen!
Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben gewährt. Kommunen, die beabsichtigen, Vorhaben über die VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 zu realisieren, haben die Möglichkeit, eine Stützung des dort vorgesehenen Eigenanteils über die VwV Brachflächenrevitalisierung zu beantragen.

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  • Erstellt am 10.02.2009 - 14:58Uhr | Zuletzt geändert am 10.02.2009 - 15:02Uhr
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