Nicht schießen!
Bautzen / Budyšín. Wer als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten. Einzelheiten der Anerkennung sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt. Fachleute informieren dazu am 5. Februar 2009 im Berufsinformationszentrum (BIZ).
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor.
Wer nach der eingehenden Prüfung seines Gewissens zu der Entscheidung gelangt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Meistens wird der Ersatzdienst als Zivildienst geleistet - und zwar vorrangig in Einrichtungen des sozialen Bereichs oder des Umweltschutzes. Der Zivildienst bietet daher eine Vielzahl unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten.
Die Informationsveranstaltung gibt Interessierten Infos zum Antragsverfahren sowie zu Einsatzbereichen.
Hingehen!
Donnerstag, 5. Februar 2009, 16.30 Uhr,
BIZ der Agentur für Arbeit Bautzen, Neusalzaer Str. 2-
Thema: „Alles zum Zivildienst“



-
Bundestagswahl 2025: AfD mit großem Vorsprung im Wahlkreis Görlitz
Görlitz, 24. Februar 2025. Laut dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl liegt die AfD ...
-
Bundestagswahl 2025: Briefwahl im Landkreis Görlitz angelaufen
Görlitz, 11. Februar 2025. Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025...
-
Nachhaltige Ernährung: Wie man umweltfreundliche Entscheidungen trifft
Görlitz, 2. Februar 2025. Eine nachhaltige Ernährung ist nicht nur gut für die Umwelt...
-
Sanierungsabschluss des Berzdorfer Sees rückt näher
Görlitz/Senftenberg, 16. Januar 2025. Die Stadt Görlitz und die Lausitzer und Mitteldeutsc...
-
Görlitz sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025
Görlitz, 19. Dezember 2024. Voraussichtlich finden am 23. Februar 2025 die vorgezogenen Bundest...
- Erstellt am 05.02.2009 - 08:45Uhr | Zuletzt geändert am 05.02.2009 - 08:51Uhr
Seite drucken