Wo einst die Mauer stand . . .
Berlin. Nein, sie steht noch . . . zumindest Stückchenweise, die East Side Gallery soll sogar restauriert werden. Und in vielen Köpfen ist das Betonbauwerk all´weil präsent. Eine Betrachtung zum 13. August, dem Tag, als 1961 die Berliner Mauer errichtet wurde.
"Die Mauer hat Deutschland gespalten!" Zitat: Eine US-Amerikanerin 2008.
Nicht nur Ausländer, sondern auch die klugen Kinder der Nach-Wende-Generation sind häufig der Überzeugung, die DDR habe Deutschland gespalten und den Status quo dann mit dem Mauerbau im wahrsten Sinne des Wortes zementiert. Genau deshalb versuchten die patriotischen DDR-Deutschen Mauer und Stacheldraht zu überwinden und bezahlten oft mit ihrem Leben dafür. Soweit die Märchenstunde.
Auch wenn es unangenehm ist, Märchen zu zerstören, die Sache ist tatsächlich anders gelaufen: Der Westen Deutschlands hat die Bi- und Tri-Zone gebildet, die alte Bundesrepublik gegründet und die D-Mark, auch "Spaltermark" genannt, eingeführt. Ökonomisch an Rhein und Ruhr ein Befreiungsschlag, dem aber politisch, trotz aller schöner Reden, die deutsche Einheit geopfert wurde.
Dem übrig gebliebenen, sowjetisch besetzten Stück Deutschland (Sowjetische Besatzungszone, SBZ) blieb nicht anderes übrig, als in Folge der Ereignisse einen eigenen Staat zu formieren, dieses Gebilde, das sich eine Deutsche Demokratische Republik nannte und auf das viele aus der Kriegsgeneration ihre ehrliche Hoffnung auf einen Friedensstaat setzten. Die Wiederbewaffnung war ja - nebenbei bemerkt - auch eine Initiative des Westens.
Klappte ja zunächst, der Wiederaufbau im Osten, ganz ohne Marshall-Plan, dafür mit kräftigen Reparationsleistungen an die Sowjetunion. Aber etwa ab Mitte der fünfziger Jahre roch es im Osten immer noch nach Kohlsuppe, während im Westen das Wirtschaftswunder gefeiert wurde.
Logisch, dass die Prosperität des Westens damals (wie heute) Anziehungskraft auf die Menschen in der DDR ausübte. Gegangen sind freilich jene mit den besten Chancen, die gut Ausgebildeten, die Leistungsträger. Hinzu kam, dass die harte D-Mark einen beispiellosen Ausverkauf von Waren aus der DDR ermöglichte - ein Fakt, der die planmäßige Mangelwirtschaft hart traf.
Mit der Mauer sollte die DDR - auf denkbar unmenschliche Weise - abgeschirmt werden. Persönliches Leid wurde abgewogen gegenüber den hehren Zielen einer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Das ist nicht akzeptabel.
Die innerdeutsche Grenze und die Berliner Mauer erwiesen sich immer wieder als fast unüberwindbares, tödlich gefährliches Hindernis für jene, die in den Westen fliehen wollten.
Interessant allerdings wäre eine Untersuchung über die Fluchtmotive. Denkbar ist, dass die allermeisten eben weniger aus politischen als vielmehr aus wirtschaftlichen Motiven flohen und dafür das eigene Leben riskierten. Wer wirklich politisch als Staatsfeind in der DDR aktiv war, landete über kurz oder lang im Stasi-Knast. Bei allem Elend barg dies die Chance, vom Westen freigekauft zu werden. Was übrigens nicht von jedem genutzt wurde.
Bleibe im Lande, nähre Dich redlich und trage bei zur Verbesserung - nämlich jene waren es, die die Mauer niedergerissen haben,
meint Ihr Fritz R. Stänker
Hilfe für Betroffene
Der bundesdeutsche Gesetzgeber versucht, zumindest die materiellen Folgen für die Betroffenen, die unter der SED-Herrschaft litten, zu lindern.
Mit der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht im Jahre 1994 wurde Opfern von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht der ehemaligen DDR die Möglichkeit eröffnet, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen (Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz) . Auch Opfer von Eingriffen in den Beruf und die berufsbezogene Ausbildung, die der politischen Verfolgung gedient haben, konnten eine Rehabilitierung und soziale Ausgleichleistungen beantragen (Berufliches Rehabilitierungsgesetz ).
„Die noch heute fortwirkenden Folgen sollen somit, soweit die Verwaltungsmaßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, zu einem Eingriff in Vermögenswerte oder in den Beruf geführt haben, durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden“, so Sachsens neue Sozialministerin Christine Clauß.
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz hat demgegenüber das Ziel, noch heute spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf und Ausbildung auszugleichen.
Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen wurden im Freistaat Sachsen fast 15.000 Anträge auf verwaltungsrechtliche und fast 40.000 Anträge auf berufliche Rehabilitierung gestellt.
Antrag stellen
Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2011 gestellt werden,
und zwar bei der Landesdirektion Chemnitz,
Referat 27, Altchemnitzer Str. 41, 09105 Chemnitz,
Tel. 0371 - 5 32-0



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- Quelle: /FRS | /red
- Erstellt am 12.08.2008 - 17:59Uhr | Zuletzt geändert am 21.01.2022 - 16:12Uhr
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