Kinder- und Jugenderholung

Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz fördert - wie bereits im vergangenen Jahr - die Kinder- und Jugenderholung in Form von Erholungsreisen und Ferienspielen für Görlitzer Kinder und Jugendliche. Ansprechpartner ist das Jugendamt.

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Einmal im Jahr kann Zuschuss gewährt werden

Als Erholungsreisen gelten sogenannte Maßnahmen mit einer Dauer von drei bis 14 Tagen für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs Jahren bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Der Zuschuss beträgt hier höchstens 30 Euro pro Tag.

Anders Ferienspiele und Stadtranderholungen: Hier geht es um Kinder im Alter von sechs Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die fünf bis 15 Tage dauern und eine tägliche Betreuungszeit von mindestens 6 Stunden nachweisen. Veranstaltungsort müssen geeignete Einrichtungen innerhalb der Stadt Görlitz bzw. im Landkreis sowie in der Stadt und im Landkreis Zgorzelec durchgeführt werden. Mit maximal fünf Euro Zuschuss pro Tag kann gerechnet werden.

Gefördert werden kann, wenn

- der Erziehungsberechtigte allein erziehend ist und Arbeitslosengeld bezieht
- die Erziehungsberechtigten Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten
- Familien Inhaber eines Familienpasses sind
- Familien als Geringverdiener eingestuft werden (Wohngeldempfänger und Familien, denen Elternbeiträge für Kinder, die den Hort, den Kindergarten oder die Kinderkrippe besuchen, durch das Jugendamt erstattet oder ermäßigt werden)

Die Zuwendung wird einmal pro Kalenderjahr gewährt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme im Jugendamt vorliegen. Gefördert werden Maßnahmen kommunaler und gemeinnütziger freier Träger der Jugendhilfe, die im Freistaat Sachsen tätig sind.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Kosten anderweitig gefördert werden, Klassen- und Hortfahrten oder der Familienurlaub!

Nach den positiven Resonanzen des letzten Jahres geht die Görlitzer Stadtverwaltung davon aus, dass sich diese Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen schöne und abwechslungsreiche Ferieneindrücke bieten zu können, etabliert hat.

Das Jugendamtweist noch einmal darauf hin, dass alle Antragsteller die Möglichkeit der Abtretung an den Träger der Maßnahme haben. Das bedeutet, der Antragsteller muss nicht in Vorkosten gehen, weil der Beitrag vom Jugendamt direkt an den Träger überwiesen werden kann.

Antragstellung:

Nähere Informationen sowie die Formulare zur Beantragung der Zuwendung erhalten Interessierte im
Jugendamt,
Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz,
Zimmer 271, Telefon 03581 672448
oder bei den Veranstaltern.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 07.08.2008 - 23:18Uhr | Zuletzt geändert am 07.08.2008 - 23:18Uhr
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