Dicht am Wasser gebaut? Vorbei!
Dresden. Seit dem Augusthochwasser im Jahre 2002 wurden in Sachsen rund 350 Überschwemmungsgebiete mit insgesamt etwa 50.000 Hektar festgesetzt. In diesen Gebieten bestehen erhebliche gesetzliche Einschränkungen, beispielsweise dürfen sie nicht als Bauland ausgewiesen werden.
Keine Ausweisung von Bauland in Überschwemmungsgebieten
"Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist eines der wichtigsten Instrumentarien im sächsischen Hochwasserschutz. Es wäre unverantwortlich, durch zusätzliche Bauten Menschen und Eigentum unnötig zu gefährden", betont Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich. Auch Innenminister Dr. Albrecht Buttolo appelliert unisono an die Vernunft der Gemeinden: "Wir haben in Sachsen genügend Bauland für Wohnen und Gewerbe. Da müssen nicht auch noch in hochwassergefährdeten Lagen Baugebiete ausgewiesen werden."
Ausnahmen von diesem Bauverbot sind jedoch in Einzelfällen möglich. Voraussetzung ist, dass überragende Interessen des Allgemeinwohls bestehen, etwa wenn in der Gemeinde nachweislich keine andere Fläche für dieses Projekt zur Verfügung steht. Jedoch dürfen zu keiner Zeit Hochwasserabfluss und Hochwasserrückhaltung sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden. Bei Bauvorhaben in Ortslagen muss nachgewiesen werden, dass diese den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen. Außerhalb von Orten ist es grundsätzlich verboten, in Überschwemmungsgebieten zu bauen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Innenministerium haben jetzt einen gemeinsamen Handlungsleitfaden für Gemeinden und Genehmigungsbehörden herausgegeben. Er soll den Entscheidungsprozess sowie die Beratung der Bauherren vereinheitlichen und so eine größere Rechtssicherheit schaffen.


-
Bundestagswahl 2025: AfD mit großem Vorsprung im Wahlkreis Görlitz
Görlitz, 24. Februar 2025. Laut dem vorläufigen Ergebnis der Bundestagswahl liegt die AfD ...
-
Bundestagswahl 2025: Briefwahl im Landkreis Görlitz angelaufen
Görlitz, 11. Februar 2025. Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025...
-
Nachhaltige Ernährung: Wie man umweltfreundliche Entscheidungen trifft
Görlitz, 2. Februar 2025. Eine nachhaltige Ernährung ist nicht nur gut für die Umwelt...
-
Sanierungsabschluss des Berzdorfer Sees rückt näher
Görlitz/Senftenberg, 16. Januar 2025. Die Stadt Görlitz und die Lausitzer und Mitteldeutsc...
-
Görlitz sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025
Görlitz, 19. Dezember 2024. Voraussichtlich finden am 23. Februar 2025 die vorgezogenen Bundest...
- Quelle: /SMUL
- Erstellt am 15.05.2006 - 15:18Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 17:01Uhr
Seite drucken