Haushalt kann vollzogen werden

Görlitz, 27. Juni 2008. Die vom Stadtrat der Kreisfreien Stadt Görlitz am 29. Mai 2008 beschlossene zweite Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Nach ordnungsgemäß durchgeführter öffentlicher Bekanntmachung kann die Satzung vollzogen werden. Das hat das Regierungspräsidium Dresden der Stadt Görlitz mitgeteilt. Voraussichtlich ab 24. Juli 2008 wird der Haushalt zur Bewirtschaftung freigegeben.

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Regierungspräsidium gibt Hinweise

Gleichzeitig ergingen seitens des RP rechtsaufsichtliche Hinweise an die Stadt. Mehreinnahmen, die sich beim Vollzug des Haushaltsplanes bzw. des Finanzplanes gegenüber den Planansätzen bei den allgemeinen Landeszuweisungen einstellen, sind zur Reduzierung der Fehlbeträge einzusetzen. Die Stadt hat alle zur Verfügung stehenden Konsolidierungsmöglichkeiten zu nutzen, um den strukturellen Haushaltsausgleich im laufenden Haushaltsjahr 2008 zu erreichen.

Die Kreisfreie Stadt Görlitz habe darauf hinzuwirken, dass die Liquidität des Eigenbetriebes Städtischer Friedhof über das Jahr hinweg gewährleistet bleibt. Als Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft Görlitz GmbH, der Musiktheater Oberlausitz/Niederschlesien GmbH, der Stadtwerke Görlitz AG und der Jugendherberge Görlitz gGmbH sollte die Stadt ebenso darauf hinwirken, dass sich keine finanziellen Risiken ergeben und eine solide Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage vorliegt.

Des Weiteren hat das RP zur nochmaligen Prüfung angeregt, ob die vorgesehenen Mittel aus der Anschubfinanzierung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Eiswiese, der 175.500 Euro kosten soll, und den Einbau eines Hubpodiums bzw. Fahrstuhls im Theater im Wert von 400.000 Euro nicht besser und wirkungsvoller für wichtigere Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden können.

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  • Quelle: /red | Foto: /BeierMedia.de
  • Erstellt am 27.06.2008 - 11:37Uhr | Zuletzt geändert am 15.01.2022 - 21:49Uhr
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