Rechtswidriger Beschluss

Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Unter Androhung der Ersatzvornahme hat das Regierungspräsidium Dresden (RP) die Stadt Görlitz aufgefordert, den Beschluss Nr. 560a-08 des Stadtrates der Kreisfreien Stadt Görlitz zur 4. Änderungssatzung Hauptsatzung aufzuheben. Der Beschluss vom 19. Februar 2008 ist materiell rechtswidrig, der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hatte sich deshalb gezwungen gesehen, Widerspruch einzulegen.

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Stadtrat soll Änderungsbeschluss zur Hauptsatzung aufheben

Rechtswidrig sei beispielsweise, so die Stadtverwaltung, dass die Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen ab 25.000 bis 100.000 Euro gemäß Hauptsatzung dem Oberbürgermeister zugewiesen, parallel dazu jedoch auch dem Technischen Ausschuss übertragen werden sollte.

Des Weiteren beanstandet die Rechtsaufsicht die Änderuen der Hauptsatzung zur Anzahl der Mitglieder der beratenden Ausschüsse sowie zur Bildung von sonstigen Beiräten. Diese Regelungen verstoßen gegen die Sächsische Gemeindeordnung.

Die Anordnung soll der Stadt die Möglichkeit geben, sich nochmals mit der Angelegenheit zu befassen und die rechtswidrige Beschlusslage selbst zu korrigieren. Die Androhung der Ersatzvornahme sieht das RP Dresden als erforderlich an, weil der Stadtrat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach geweigert hat, von der Rechtsaufsicht beanstandete Beschlüsse aufzuheben.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 22.05.2008 - 01:21Uhr | Zuletzt geändert am 22.05.2008 - 01:21Uhr
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