Ein Dach über´m Kopp
Sachsen, 10. Mai 2006. "Seit dem bisherigen Höchststand am 31. Dezember 1997 mit 2.810 Personen ist die Anzahl der im Freistaat Sachsen wohnungslos registrierten Personen um 54 Prozent zurückgegangen", teilte die sächsiche Sozialministerin Helma Orosz heute in Dresden mit. Besonders zu würdigen sei die erfolgreiche Arbeit der sächsischen Kommunen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Verlust des eigenen Wohnraumes.
Wohnungslosigkeit in Sachsen auch 2005 weiter rückläufig
Zum Stichtag 31. Dezember 2005 wurden im Freistaat Sachsen 1.281 wohnungslose Personen erfasst. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um 10 Prozent. Im regionalen Vergleich ist seit 2002 in den Landkreisen Chemnitzer Land, Delitzsch, Freiberg, Löbau-Zittau, Sächsische Schweiz und Torgau-Oschatz sowie der kreisfreien Stadt Chemnitz ein sichtbarer Rückgang zu beobachten. Dagegen nimmt die Anzahl der als wohnungslos registrierten Personen im Landkreis Mittlerer Erzgebirgskreis seit 2002 zu. Diese Angaben übermittelten die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der jeweils zum 31. Dezember durchgeführten Umfrage des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales.
Allgemein wird zwischen Primär- und Sekundärursachen unterschieden, wobei diese nicht immer voneinander zu trennen sind. Mietschulden wurden mit 65,3 % als der mit Abstand häufigste Grund genannt, der unmittelbar zum Verlust des eigenen Wohnraumes führt. Überwiegende Auslöser für den Wohnungsverlust waren mit 37,5 % Krankheit bzw. Suchtprobleme. Weitere bedeutende Faktoren waren der Verlust des Arbeitsplatzes mit 10,8 Prozent, Scheidung/Trennung mit 8,8 Prozent sowie die Miethöhe mit 7,6 Prozent. Einflüsse wie Auszug aus der elterlichen Wohnung, Haft, Gewalt durch Partner/Dritte oder höhere Gewalt spielten als Auslöser für den Wohnungsverlust nur eine geringe Rolle.
Für die 1.281 erfassten wohnungslosen Personen standen über 2.200 Unterkunftsmöglichkeiten für die Übernachtung zur Verfügung, wobei die Mehrheit dieser Plätze auch tagsüber in Anspruch genommen werden konnte. Darüber hinaus wurden in allen Landkreise und kreisfreien Städten Einrichtungen wie Tagestreffs, Begegnungsstätten, Suppenküchen, Teestuben, Beratungsstellen oder kirchliche Nachtcafes (im Winterhalbjahr) in ausreichendem Umfang angeboten.
Auch im Jahr 2005 haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit genutzt, Hilfen zur Sicherung der Unterkunft gemäß § 34 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) zu gewähren und dadurch Wohnungslosigkeit erfolgreich zu verhindern. Soweit im jeweiligen Haushalt gesondert erfasst, beliefen sich die Ausgaben für diese Hilfen auf knapp 510.000 Euro. Die Gesamtausgaben für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen beliefen sich im Jahr 2005 auf etwa 4,1 Mio. Euro - ohne Angaben der Städte Chemnitz, Görlitz, Plauen, Zwickau und sowie der Landkreise Aue-Schwarzenberg und Weißeritzkreis.
Update:
Um ein Dach, speziell eine sogenannte Containerüberdachung, geht es in einem weiteren Beitrag.
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- Erstellt am 10.05.2006 - 00:23Uhr | Zuletzt geändert am 15.10.2021 - 14:39Uhr
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