Straßenbauförderung uneingeschränkt

Dresden. „Die Straßenbauförderung für die Kommunen wird wegen der Sachsen LB nicht beeinträchtigt. Das eine hat mit dem anderen sachlich rein gar nichts zu tun. Der Landeshaushalt für 2008 ist im Dezember 2006 vom Landtag als Gesetz verabschiedet worden. An den damals vom Parlament beschlossenen Ausgaben für Straßenbau hat sich seitdem nichts geändert. Im Gegenteil: Es stehen in diesem Jahr bereits knapp 50 Millionen Euro mehr an Straßenbaumitteln zur Verfügung als im Landeshaushalt veranschlagt ist. Das ist mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Insgesamt kann der Straßenbau der Kommunen im Jahr 2008 mit gut 176 Millionen Euro gefördert werden“, stellte Sachsens Finanzminister Stanislaw Tillich am 4. April 2008 klar. Er reagierte damit auf Berichte, wonach es angeblich wegen der SachsenLB zu Engpässen bei Straßenbaumitteln komme. Die Staatsregierung habe schon im vergangenen Jahr 56 Millionen Euro zusätzlich für den kommunalen Straßen- und Brückenbau bereitgestellt, die offensichtlich nicht voll abgeflossen sind.

Anzeige
cms[SKYSCRAPER]

Angeblich keine Auswirkung ds SachsenLB-Skandals

Der Minister widersprach auch der Darstellung, Steuermehreinnahmen aus 2007 hätten in diesem Jahr für Straßenbau verwendet werden können, wenn der Freistaat nicht die Bürgschaft für die Landesbank übernommen hätte. Er sagte, dass Steuermehreinnahmen in dem Jahr verwendet werden müssten, in dem sie anfallen. In der Regel sei mit Mehreinnahmen Vorsorge zu betreiben oder der Schuldenstand abzubauen. Das sei 2007 getan worden.


Fördermittel (Stand per 4. April 2008) für kommunalen Straßen- und Brückenbau inkl. ländlicher Raum (ELER-Mittel), die speziell für Gemeindestraßen verwendet werden können:


Ist 2007: 115,10 NMio Euro
Haushaltsansatz 2008 (Soll): 126,76 Mio. Euro
Tatsächliche Mittel 2008: 176,45 Mio. Euro

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 06.04.2008 - 07:07Uhr | Zuletzt geändert am 06.04.2008 - 07:07Uhr
  • drucken Seite drucken