Görlitz will Kinder- und Jugendvertretung

Görlitz-Zgorzelec. Die Kreisfreie Stadt Görlitz vereinbart den Aufbau einer Kinder- und Jugendbeteiligungsstruktur für die Stadt Görlitz. Kinder und Jugendliche sollen eine Möglichkeit finden, sich für ihre eigenen Belange einsetzen zu können, um in Planungsprozessen der Stadt mitentscheiden zu können. Es soll ein Gremium aus Kindern und ein Gremium aus Jugendlichen entstehen, welches zu Ansprechpartnern und Vertretern aller Kinder und Jugendlichen der Stadt Görlitz werden soll.

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Träger für Projekt „Kinder- und Jugendbeteiligung" gesucht

Dafür wird ein Träger gesucht. Kinder und Jugendliche sollen mit Hilfe dieses Projektes motiviert und befähigt werden, ihre eigenen Interessen zu formulieren und in der Politik der Erwachsenen mit einzubringen. Die Unterstützung des Projektträgers bei der Umsetzung des Projektes ist durch eine studentische Projektgruppe denkbar. Die Dauer des Projektes ist vorerst für das Jahr 2008 vorgesehen.

Zielstellungen:
Es soll ein Team von Kindern und Jugendlichen entstehen, die sich den Wünschen der Kinder und Jugendlichen der Stadt Görlitz annehmen und diese in kommunale Planungs- und Entscheidungsabläufe mit einbringen. Sie sollen mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet sein, um dafür sorgen zu können das Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe bei allen kommunalen Entscheidungen anerkannt wird. Sie sollen auf politische Entscheidungen selbst Einfluss nehmen können.
Sie bieten den Kindern und Jugendlichen der Stadt das niederschwellige Angebot, ihre Wünsche, Bedürfnisse oder Fragen anzubringen.
Das Gremium der Kinder und das der Jugendlichen sollte getrennt voneinander bestehen, um den unterschiedlichen Interessenslagen und Kommunikationsformen bzw. -fähigkeiten gerecht zu werden.

Zielgruppen:
Zielgruppen sind die Kinder und Jugendlichen der Stadt Görlitz. Das Beteiligungsprojekt der Kinder richtet sich an Schulkinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Das Beteiligungsprojekt für Jugendliche richtet sich an Kinder, Jugendliche und Junge Heranwachsende (nach KJHG) im Alter von 13 bis 21 Jahre.

Aufgabenschwerpunkte für den Träger:
- Gewinnung einer Gruppe von interessierten Kindern und Jugendlichen
- Vermittlung des demokratischen Grundverständnisses und Kommunikationsstrukturen, Aufstellen eines Regelwerkes
- Begleitung und Unterstützung des entstehenden Teams bei dessen Arbeit, insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit, um mehr Kinder und Jugendliche zur Beteiligung zu gewinnen bzw. um als Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen bekannt zu werden
- Aufbau von Möglichkeiten der Beteiligung in der Politik, z.B. Einbindung der Kinder und Jugendlichen in Planungs- und Entscheidungsprozesse der Stadtverwaltung, Sitz im Jugendhilfeausschuss, regelmäßige Gespräche beim Oberbürgermeister, Anhörungen ....
- dazu ist erforderlich die Kooperation mit Stadträten, der Stadtverwaltung und den Ausschüssen
- enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt, um die Wünsche der Kinder und Jugendlichen in die Verwaltungsabläufe einzubringen
- Aufbau eines Netzwerkes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Görlitz, um einen Überblick über dessen Struktur in Görlitz zu erhalten und um auf vorhandene Netzwerke und Ressourcen zurückgreifen zu können
- der Träger des Projektes ist permanenter Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen dieses Projektes, er leitet an, begleitet, hilft bei der Organisation


Kooperationspartner:
Der Maßnahmeträger/ die Kinder- und Jugendbeteiligung arbeitet mit Schulen, Vereinen und Verbänden sowie weiteren sozialen Institutionen und Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit zusammen.

Gleichzeitig ist eine enge Zusammenarbeit mit den Stadträten und den Ausschüssen anzustreben.

Die Durchführung des Projektes soll in enger Kooperation mit der Stadtverwaltung Görlitz, Jugendamt, stattfinden.

Der Maßnahmeträger ist für den Aufbau eines umfassenden Netzwerkes verantwortlich.


Anforderungsprofil an den Träger:
Der Träger sollte gemeinnützig arbeiten und als Träger der Freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt sein sowie die Kriterien nach § 74 Abs. 1 SGB VIII erfüllen.
Des Weiteren sollte er Kenntnisse über die Verwaltungsstrukturen, Ausschusstätigkeit und Gremienarbeit vorweisen können sowie offen für eine Zusammenarbeit mit den hiesigen Netzwerken sein.
Erfahrungen im Bereich Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind erwünscht.
Das Konzept muss die Ziel- und Aufgabenstellungen beinhalten. Die Umsetzung der o.g. Schwerpunkte müssen im Konzept deutlich werden.
Der Maßnahmeträger strebt frühzeitig und dauerhaft die Evaluation des Projektverlaufs an.
Der Projektträger erstattet auf Einladung Bericht im Jugendhilfeausschuss.

Weitere Informationen:
Informationen zu den Modalitäten des Projektes und zur Finanzierung sind im Jugendamt der Stadt Görlitz unter Tel. 03581 - 67-2401 erhältlich.

Einreichung und Frist:
Stadtverwaltung Görlitz, Jugendamt
Frau Eckert, Komm. Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes
Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz

Unterlagen können bis 28.02.08 eingereicht werden.

Weitere Hinweise zur öffentlichen Aufforderung:
Öffentliche Aufforderung zur Bewerbung für das Projekt „Kinder- und Jugendbeteiligung“
Angebotsbezeichnung: Aufbau und Etablierung einer Kinder- und Jugendbeteiligungsstruktur

Gesetzliche Grundlagen:
Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 1 GG
Artikel 1, 12, 13, 14 UN-Kinderrechtskonvention
§§ 1, 8, 11, 80 SGB VIII
Agenda 21, Teil III, Kapitel 25
§§ 1, 3 Baugesetzbuch

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 04.02.2008 - 18:55Uhr | Zuletzt geändert am 04.02.2008 - 18:55Uhr
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