Görlitzer Oberbürgermeister legt erneut Widerspruch gegen Beschlüsse des Stadtrats ein

Görlitz-Zgorzelec. Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hat erneut Widerspruch gegen Beschlüsse des Stadtrates eingelegt. Es handelt sich dabei um die Beschlüsse Nr. 636 und 637-08 vom 22. Januar 2008.

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Nächste Fortsetzung der Soap um Aufsichtsräte, Stadträte, einen Geschäftsführer und einen Oberbürgermeister

Der Beschluss Nr. 636 beinhaltet die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses „Verkauf Mülldeponie“, welcher in jeder regulären Sitzung des Stadtrates sowie auf Anforderung Bericht erstatten soll über den Stand und die Ergebnisse der Vorberatung.

Gemäß § 36 Abs. 3 SächsGemO sind mit der Tagesordnung rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen, um die Stadträte sowie die Öffentlichkeit darüber zu informieren und eine geordnete Vorbereitung zu ermöglichen, so die Stadtveraltung. „Aus dem von den Stadträten für die Sitzung am 22. Januar beantragten Tagesordnungspunkt war dies weder ersichtlich, noch war hierzu weder mir noch den Stadträten eine geordnete und umfassende Vorbereitung möglich.“, sagt Paulick. Der Beschluss sei damit rechtwidrig und wird deshalb von ihm beanstandet.

Dies gelte ebenso für den Beschluss Nr. 637-08. Die Stadträte hatten darin den Oberbürgermeister beauftragt, das Angebot des ehemaligen Geschäftsführers der SRG Stadtreinigung Görlitz GmbH i.L. zur Zahlung des durch Urteil des OLG Dresden vom 27. Juni 2006 zugesprochenen Betrages in Höhe von 153.262,34 Euro anzunehmen. Das bedeute, so die Verwaltung, ebenfalls einen Verstoß gegen § 36 Abs. 3 SächsGemO. „Zudem liegt mir bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Angebot seitens Herrn Gottschling vor, welches inhaltlich mit dem Stadtratsbeschluss 637-08 übereinstimmt.“, aäußerte sich der Oberbürgermeister dazu. Es sei auch nicht nachvollziehbar, wie dieser Beschluss der Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung gemäß § 72 SächsGemO nachkommen solle.

Der Stadtrat fordert vom Oberbürgermeister, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Görlitzer Rathaus, die Annahme eines nicht bekannten und nicht vorliegenden Angebotes seitens Herrn Gottschling, obwohl der ehemalige Geschäftsführer und die ehemaligen Aufsichtsräte bereits mit rechtskräftigem Urteil des OLG Dresden vom 27. Juni 2006 gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 153.262,34 Euro an die SRG i.L. verurteilt wurden. Mit Schlussurteil vom 11. Januar 2008 wurden die Vorgenannten gesamtschuldnerisch verurteilt, über den im Urteil des OLG Dresden ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 222.934,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz an die SRG i.L. zu zahlen.

Unklar sind auch die Folgen des Stadtrats-Beschlusses. Entweder fällt der Restbetrag in Höhe von ca. 300.000 Euro auf die ehemaligen Aufsichtsräte - was Paulick nach eigener Aussage für „ungerechtfertigt und unzumutbar“ hält - oder die Stadt Görlitz müsste diesen Betrag übernehmen, was unzulässig wäre.

Eine erneute Beschlussfassung in dieser Angelegenheit steht bei der nächsten Sitzung des Stadtrates auf der Tagesordnung:
31. Januar 2008, 17 Uhr, Großer Sitzungssaal des Görlitzer Rathauses

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 25.01.2008 - 14:16Uhr | Zuletzt geändert am 25.01.2008 - 14:16Uhr
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