Regierungspräsidium watscht Stadträte schon wieder ab

Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Bescheid vom 13. Dezember 2007 einen weiteren Beschluss des Stadtrates der Kreisfreien Stadt Görlitz für rechtswidrig erklärt bzw. beanstandet. Es handelt sich dabei um Beschluss-Nr. 543a-07 vom 19. Juli 2007, mit dem der Stadtrat die Bürgermeister beauftragt, „im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im Juli einen Sachstandsbericht ihrer Ämter vor dem Stadtrat darzulegen.“ Oberbürgermeister Joachim Paulick hatte dagegen am 20. Juli 2007 Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Verpflichtung der Bürgermeister zur Auskunft einen Verstoß gegen die gemäß Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) vorgeschriebene Struktur der Kommunalverfassung darstelle. Das Auskunftsrecht eines Gemeinderates - also des Stadtrates - besteht demnach nur gegenüber dem Oberbürgermeister.

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Beschluss zur Auskunftserteilung durch Bürgermeister beanstandet

Das Regierungspräsidium bestätigt in seinem Bescheid, dass “die Auskunftsverpflichtung der Bürgermeister Holthaus und Großmann aufgrund des Beschlusses 543a-07 gegen §§ 28 Abs. 4 SächsGemO verstößt“.

Kurz gesagt könnte nach diesem Paragrafen - auf Görlitzer Verhältnisse zugeschnitten - der Stadtrat in allen Angelegenheiten der Stadt tatsächlich vom Oberbürgermeister Informationen verlangen, wenn ein Viertel der Stadträte dafür votiert. Die erforderliche Stimmenzahl sei im jetzt beanstandeten Beschluss zwar erreicht worden - aber es ist eben nur der Leiter der Stadtverwaltung, welcher in kreisfreien Städten die Bezeichnung Oberbürgermeister führt, auskunftspflichtig. Die Herren Holthaus und Großmann unterliegen hingegen nicht der Auskunftspflicht, denn sie sind formal Beigeordnete, denen gemäß SächsGemO vom Stadtrat die Amtsbezeichnung Bürgermeister verliehen wurde.

Das Regierungspräsidium sieht den Beschluss als erledigt an, weil er sich auf die Stadtratssitzung im Juli 2007 bezog und keine Rechtswirkung mehr davon ausgeht.

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 13.12.2007 - 21:06Uhr | Zuletzt geändert am 13.12.2007 - 21:15Uhr
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