Allgemeinverfügung im Zuge der Bauernproteste in Görlitz

Allgemeinverfügung im Zuge der Bauernproteste in Görlitz

Görlitz, 17. Januar 2024. In einer entscheidenden Reaktion auf die bevorstehende „Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung“ des Deutschen Bauernverbandes und die damit einhergehenden Proteste, hat der Landkreis Görlitz eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese Verfügung zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit während der Proteste gegen die geplante Streichung von Steuervorteilen für Landwirte zu gewährleisten.

Amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung in Görlitz zur Versammlungsanmeldung jetzt online. Symbolbild

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Hintergrund der Allgemeinverfügung

Die Bundesregierung plant, die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie die Steuervergünstigungen für landwirtschaftlichen Dieselkraftstoff zu streichen. Dies hat bei vielen Landwirten und Betroffenen für Unmut gesorgt und zu angekündigten Protestaktionen geführt. Um einen geordneten Ablauf dieser Proteste zu sichern, greift der Landkreis Görlitz nun regulierend ein.


Details der Allgemeinverfügung


Die Allgemeinverfügung tritt am 16. Januar 2024 in Kraft und bleibt bis zum 31. Januar 2024 gültig. Sie legt fest, dass Versammlungen unter freiem Himmel, die in diesem Zeitraum stattfinden und nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet wurden, einer vorherigen Genehmigung der Behörden bedürfen. Diese Maßnahme soll vor allem dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen und mögliche Risiken zu minimieren. Der vollständige Wortlaut der Verfügung ist auf der Webseite des Landkreises unter den Amtlichen Bekanntmachungen einsehbar.


Aufruf des Landrates


Dr. Stephan Meyer, der Landrat des Landkreises Görlitz, appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die neuen Regelungen zu halten. Er betont die Wichtigkeit der rechtzeitigen Anmeldung von Versammlungen, um einen störungsfreien Verlauf und die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Für die Anmeldung von Versammlungen können Interessierte das entsprechende Formular auf der Webseite www.kreis-goerlitz.de unter der Rubrik „Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel“ finden. Zusätzlich wird der Landkreis Görlitz auf seiner Internetseite laufend aktuelle Informationen zur Versammlungslage unter dem Abschnitt „Aktuelles“ bereitstellen.

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  • Quelle: red / Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 16.01.2024 - 15:15Uhr | Zuletzt geändert am 17.01.2024 - 12:53Uhr
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