Antragsfrist endet
Berlin | Dresden. Ehemalige Kriegsheimkehrer oder ihre Hinterbliebenen sowie einige weitere Personengruppen, die ebenfalls unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben, können voraussichtlich nur noch wenige Wochen formlose Anträge auf Unterstützungsleistungen zur Linderung einer Notlage bei der Heimkehrerstiftung stellen. Der Bundesrat hat am 30. November 2007 dem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag zugestimmt, wonach die Antragstellung bis zur Verkündung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes befristet werden soll - dies ist noch für Dezember des Jahres zu erwarten. "Eile tut daher Not, damit berechtigte Ansprüche nicht verloren gehen", warnt Sachsens Sozialministerin Helma Orosz.
Antragsstellung für Unterstützungsleistungen nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz voraussichtlich nur noch bis Dezember möglich!
Anträge auf Rentenzusatzleistungen werden jedoch weiterhin unbefristet gestellt werden können.
Dies hatte die Ländervertretung, wesentlich initiiert durch den Freistaat Sachsen, verlangt und einen anders lautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung geändert. Er sah vor, insoweit nicht nur die Möglichkeit der Antragstellung rückwirkend zu beenden, sondern darüber hinaus die Zahlung der Rentenzusatzleistungen sogar an bisher Begünstigte mit Ablauf des Jahres 2009 einzustellen.
"Gegen diese Vorgehensweise haben wir uns nachdrücklich ausgesprochen. Denn dadurch wären die sozialen Belange von Menschen beeinträchtigt worden, die sich auf diese Leistungen seit Jahren eingestellt hatten", so Orosz, und weiter: "Für die jetzige Fassung bin ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und den Verbänden der Heimkehrer dankbar, die sich mit uns für diese sozial verträgliche Lösung eingesetzt haben."
Kontakt:
Heimkehrerstiftung, Postfach 200653, 53136 Bonn
http://www.heimkehrerstiftung.de


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- Quelle: /red
- Erstellt am 30.11.2007 - 15:22Uhr | Zuletzt geändert am 30.11.2007 - 15:27Uhr
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