Kulturraumgesetz bis 2011

Dresden. Der Sächsische Landtag hat die Verlängerung ds Kulturraumgesetzes bis 2011 beschlossen. "Jetzt geht es darum das erfolgreiche sächsische Kulturraumgesetz weiterzuentwickeln und zu entfristen", sagte dazu Sachsens Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Dr. Eva-Maria Stange. In einem zweiten Schritt müsse das Gesetz nun an die Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat angepasst werden.

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Landtag beschließt Verlängerung / Kabinettsbefassung zur zweiten Novelle bis Jahresende

Laut Stange haben sich die Kulturräume als geeigneter Rahmen erwiesen, die reichen kulturellen Traditionen Sachsens zu bewahren und neue Formen und Angebote zu ermöglichen. Mit dem Gesetz sei es gelungen, dem Stadt-Land Gefälle entgegenzuwirken und flächendeckend die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus hätten sich auch die Zweckverbände als vom Gesetz vorgegebene demokratische Entscheidungsstrukturen hervorragend bewährt.

"Es gibt grundsätzlich politischen Konsens darüber, die solidarische Finanzierung der Kultur und die fachlichen Strukturen in den Kulturräumen über 2011 zu erhalten", so Stange weiter. Nun sei im Detail zu klären, wie viele Kulturräume künftig gebildet würden und welche Finanzierungsregelungen sinnvoll seien. Sie gehe davon aus, dass die zweite Novelle des Kulturraumgesetzes noch bis Jahresende dem Kabinett vorgelegt und anschließend in den Landtag eingebracht werden könne. Damit könne die zweite Novelle des Kulturraumgesetzes dann zeitgleich mit der Funktional- und Verwaltungsreform im Sommer 2008 in Kraft treten.

Der Sächsische Landtag hatte das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz im Dezember 1993 ohne Gegenstimme beschlossen.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 07.11.2007 - 12:25Uhr | Zuletzt geändert am 07.11.2007 - 12:30Uhr
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