Klimaausgleichgesetz nimmt letzte Hürden
Berlin, 1. April 2021. Viele finden Klimapolitik gut, solange sie nicht selbst davon betroffen sind. Wenn aber die Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzt wird, Windräder in Sichtweite errichtet werden oder die Kohlendioxidabgabe das Portemonnaie dünner werden lässt, machen sich die Verantwortlichen bei manchen Zeitgenossen nicht gerade beliebt. Eine jetzt durchgewinkte weitere gesetzliche Regelung dürfte besonders im Osten auf Zustimmung stoßen.
Für eine gerechtere Klimawelt auch in Deutschland
Gerade die Kohlendioxidbepreisung trifft besonders jene, die eh schon sparen müssen, also die Heizung gewiss nicht zu sehr aufdrehen oder, wenn sie das Auto benutzen müssen, schon immer möglichst spritsparend fahren. Einsparpotenzial, um letztlich weniger Kohlendioxid zu erzeugen, haben sie im Grunde gar nicht. Da sorgt wenigstens das Klimaausgleichsgesetz (KlaG) für ein wenig mehr Gerechtigkeit. Das KlaG ist Teil des Klimaschutzpakets, dessen bekanntester Teil wohl die Kohlendioxidbepreisung ist.
Im Gegensatz zur finanziellen Belastung der Kohlendioxiderzeugung, wie sie beim Verbrennen von Energieträgern unvermeidlich ist, verfolgt das Klimaausgleichsgesetz jedoch einen anderen Ansatz, der seine Wurzeln im Ziel gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland hat. Konkret geht es darum, dass die klimatischen Bedingungen in Deutschland durchaus sehr unterschiedlich sind. Sinkt die Temperatur im Januar etwa in Freiburg im Breisgau auf durchschnittlich 3,0 Grad Celsius, wohlgemerkt im Plusbereich, fällt sie zur gleichen Zeit im ostsächsich-niederschlesischen Görlitz auf minus anderthalb Grad Celsius, Folge: Höhere Heizkosten, mehr Straßenschäden durch Taumittel, mehr Aufwand für die Schneeberäumung, mehr Unfälle und Arbeitsausfall wegen Nichterreichbarkeit der Arbeitsstätte wegen winterlicher Verkehrsbedingungen.
Hier soll das KlaG einen finanziellen Ausgleich schaffen, indem es sogenannte Klimaschmarotzer zur Kasse bittet. Die Ausgleichsformel, die bereits zum 1. Juli 2022 in Kraft treten soll, ist – wie anders in Deutschland, dem Land der Erbsenzähler – recht kompliziert. Neben Temperaturunterschieden werden auch Niederschlagsmengen in fester und flüssiger Form einbezogen, ebenso, wie die Winde wehen. "In Freiburg fällt fast ein Viertel mehr Niederschlag als in Görlitz, die können viel mehr mit Regenwasser auffangen als wir, stellen Sie sich mal vor, Gartenbewässerung, Gartendusche und sogar die Toilettenspülung betreiben die mit kostenlosem Regenwasser, wo unsereins die Trinkwasserrechnung ins Haus flattert", ereifert sich ein nicht genannt sein wollender sich klimabenachteiligt Fühlender.
Außerdem würden sich im Breisgauer Freiburg Solaranlagen viel schneller amortisieren und auf Winterreifen könne man dort gut und gerne verzichten. "Dafür sind wir 1989 nicht auf die Straße gegangen, dass wir jetzt Klimabürger zweiter Klasse sind!", schimpft der Mann weiter und will sich auch angesichts des schon bald kommenden Gesetzes nicht beruhigen: "Denen da oben muss man mal so richtig die Meinung sagen, am besten mit einem stillen Protest! Merkel muss weg! Drosten muss weg! Lauterbach muss weg! Kohl muss weg!" Er hält kurz inne, versucht nachzudenken, wendet sich aber ab und sagt noch: "Ich bin dann mal weg!"
Mit einer Barauszahlung der Einnahmen aus klimabevorteilten Regionen ist in den klimabenachteiligten Zonen Deutschlands , die – wie anders – zumeist im dauerbenachteiligten Ostdeutschland liegen, allerdings nicht zu rechnen. Um Betrug zu vermeiden, sollen auf nur Antrag anteilige Erstattungen auf nachgewiesene Heizkosten und Wärmedämmmaßnahmen sowie für die Anschaffung von Schneeschippen, nicht jedoch für Winterreifen und zur Finanzierung von Mehrausgaben für Wasser und für Wasserspartechnik gewährt werden. Auch Kommunen können Anträge auf die Erstattung klimabedingter Mehrausgaben stellen.
Politiker bewerten das Klimaausgleichgesetz als relativ unwirksam in Bezug auf den Klimawandel, aber als wichtigen Schritt auf dem Weg zur inneren Einheit. Es sei ein Glück, dass viele der klimabenachteiligten Gebiete im Osten liegen, denn dadurch werde der Blick stärker auf die Leistungen der Menschen im Beitrittsgebiet gelenkt, die zugleich mit einer geldwerten Anerkennung beziehungsweise einem finanziellen Belastungsausgleich verbunden würden.
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- Quelle: TEB | Foto: Silvia, Pixabay License
- Erstellt am 01.04.2021 - 08:52Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2021 - 12:11Uhr
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