Zur Festsetzung der Rundfunkgebühren

Karlsruhe | Dresden. Die Rundfunkanstalten können Kosten - als Basis für die zu erhebenden Rundfunkgebühren - nicht nach Belieben geltend machen. Auch für sie müssen sich Sparzwängen fügen, damit die Gebührenbelastung der Bürger vertretbar bleibt. Nach dem heutigen Urteil des Bundsverfassungsgerichts können die Länder jetzt vom Gebührenvorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) abweichen.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 zur Rundfunkgebührenfestsetzung

„Mit dieser Entscheidung wurde Rechtsklarheit geschaffen, auch wenn die konkrete Kürzung der Gebührenanmeldung der KEF für die laufende Gebührenperiode für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde. Das Gericht ist jedoch der Auffassung der Ministerpräsidentenkonferenz insoweit gefolgt, als dass es feststellt, dass die Ländergemeinschaft vom Gebührenvorschlag der KEF bei Vorliegen sachlicher Gründe und gerade auch aufgrund einer angespannten wirtschaftlichen Lage abweichen kann“, sagte Sachsens Ministerpräsident Milbradt nach Bekanntwerden des Urteils in Dresden. Damit habe das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit von Kontrollmechanismen sowie eines Entscheidungsspielraums der Politik zugunsten der Bürger bei der zukünftigen Festsetzung der Rundfunkgebühr bestätigt. Milbradt begrüßt, dass nun Rahmenbedingungen für die zeitgemäße Gestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks feststünden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil insbesondere auch eine Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags sowie des sich daraus ergebenden Finanzbedarfs durch den Gesetzgeber für zulässig erklärt. Auch die EU-Kommission hat eine stärkere staatliche Kontrolle zur Vermeidung von Überkompensationen gefordert. „Wir werden uns mit der Urteilsbegründung nun sehr genau auseinandersetzen, um einen Weg zu finden, der die Programmautonomie der Rundfunkanstalten und die wirtschaftliche Situation des Bürgers gleichermaßen berücksichtigt“, kündigte Milbradt an.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bestätigt, dass in Zeiten knapper Kassen auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Sparzwängen nicht ausgenommen sein kann. „Die Rundfunkfreiheit nutzt nichts, wenn der Bürger die dafür anfallenden Kosten nicht mehr akzeptiert. Ich werde mich im Länderkreis - wie schon im Jahre 2003 mit meinen Kollegen Steinbrück und Stoiber - dafür einsetzen, dass eine Rundfunkgebührenregelung getroffen wird, die auf die wirtschaftliche Situation der Bürger Rücksicht nimmt und die Rundfunkversorgung in Mitteldeutschland auch in der digitalen Informationsgesellschaft sicher stellt“, so Milbradt abschließend.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 11.09.2007 - 13:25Uhr | Zuletzt geändert am 11.09.2007 - 13:25Uhr
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