Geld für Kommunen

Sachsen. Um Entwicklungsbrüche in der kommunalen Finanzausstattung in den nächsten Jahren zu vermeiden, haben sich das sächsische Finanzministerium und die kommunalen Landesverbände gestern auf eine Anhebung der kommunalen Finanzausgleichsmasse im Jahre 2008 um 122,1 Mio. Euro geeinigt. Der Betrag der Anhebung resultiert aus der Ist-Abrechnung des Finanzausgleichs (FAG) 2006, die entsprechend des zwischen Freistaat und Kommunen praktizierten Gleichmäßigkeitsgrundsatzes durchgeführt wird. Er soll nicht wie bisher vorgesehen im Jahre 2009, sondern bereits im Jahre 2008 zur Erhöhung der sogenannten Schlüsselzuweisungen verwendet werden.

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Abrechnungsbeträge 2006 im Rahmen des Hartz IV-Sonderlastenausgleichs bereits 2008 bereitgestellt

Die kommunalen Landesverbände hatten in einem Schreiben vom 6. Juni 2007 vor dem Hintergrund der Mai-Steuerschätzung 2007 darum gebeten, eine Anhebung des FAG für 2008 zu prüfen. Bereits am 27. Juni 2007 hatte der damalige Finanzminister Dr. Horst Metz diesbezügliche Gespräche zugesagt.

Die Einigung sieht im Einzelnen vor:

1. Die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2008 wird um 122,1 Mio. Euro von derzeit 2.498 Mio. Euro auf 2.620 Mio. Euro erhöht. Der Erhöhungsbetrag fließt ausschließlich den sog. Schlüsselzuweisungen zu.

2. Zusätzlich werden Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 54 Mio. Euro, die für diesen Zweck zurzeit nicht benötigt werden, im Jahre 2008 in die Schlüsselzuweisungen umgeschichtet.

3. Die so um 176,1 Mio. Euro erhöhten Schlüsselzuweisungen werden in einem Umfang von 60% bei den Städten und Gemeinden und zu 10% bei den Landkreisen zur Aufstockung der investiven Schlüsselzuweisungen für zusätzliche Investitionen sowie zum außerordentlichen Schuldenabbau verwendet. Hierauf hatten die Kommunen besonderen Wert gelegt, um sich im Gleichklang mit dem Freistaat auf die Herausforderungen der nächsten Jahre einzustellen.

Durch Vorsorgebildung im Rahmen des FAG ab 2009 sollen der mittelfristige Rückgang der Solidarpaktmittel sowie die Auswirkungen des Bevölkerungsrückganges auf den kommunalen Finanzausgleich abgefedert werden. Auf einen entsprechenden Prüfauftrag für ein solches Vorsorgemodell einigten sich die Partner. Ziel ist es, eine kontinuierliche Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern und allgemeine Schlüsselzuweisungen (aus dem kommunalen Finanzausgleich) zu erreichen.

Die Ergebnisse sollen nun in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden.

Außerdem wird den Kreisfreien Städten und Landkreisen der Abrechnungsbetrag 2006 aus dem Hartz IV-Sonderlastenausgleich in Höhe von 23,1 Mio. Euro im Jahr 2008 zur Verfügung gestellt.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 04.09.2007 - 21:13Uhr | Zuletzt geändert am 04.09.2007 - 21:13Uhr
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