Landrat Lange dankt für verantwortungsvolles Handeln

Landrat Lange dankt für verantwortungsvolles HandelnLandkreis Görlitz, 4. April 2020. Gestern hat die der Görlitzer Landrat Bernd Lange zur Lage in Bezug auf die Corona-Pandemie geäußert. Außerdem hat das Landratsamt Hinweise zum Umgang mit der aktuellen Situation zusammengefasst.

Zum Landratsamt in Görlitz gehört auch der ehemalige Packhof
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Einschränkungen unbedingt weiter einhalten

Landrat Lange sagte: "In Krisensituation zusammenstehen ist keine Selbstverständlichkeit. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass sich der überwiegende Teil unserer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Görlitz an die bestehenden Regelungen zu der vom Freistaat Sachsen erlassenen Ausgangsbeschränkung hält.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei Allen für ihr verantwortungsbewusstes und diszipliniertes Handeln in dieser Situation bedanken. Mein ausdrücklicher Dank gilt insbesondere auch denjenigen, die in dieser schwierigen Zeit eine hohe Verantwortung tragen und bereits seit vielen Wochen unter besonderen Bedingungen im Einsatz sind. Das sind alle Kräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, die Ärzte und Pfleger in Krankenhäusern, Hausarzt- und Facharztpraxen und in den ambulanten und stationären Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen, Palliativstationen und Hospizen sowie das Laborpersonal.

Danken möchte ich auch allen Verantwortungsträgern der Städte und Gemeinden im Landkreis Görlitz, die uns stets konstruktiv und hilfsbereit zur Seite stehen und ihre kommunale Verantwortung wahrnehmen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung stehen täglich im Rahmen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) vor neuen Herausforderungen. Sie leisten im Hintergrund hervorragende Arbeit weit über das normale Maß hinaus."

Hinweise zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)

Im Zusammenhang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bittet der Landkreis Görlitz um Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Zwar sind Sport und Bewegung im Freien erlaubt, um jedoch einer schnelleren Verbreitung der Infektionen entgegenzuwirken, müssen die bestehenden Einschränkungen unbedingt eingehalten werden:

    • Die Bürger sollten sich beim Verlassen der Wohnung bzw. des Hauses vorrangig auf das nähere Umfeld beschränken. Auf Anreisen mit dem Auto, Motorrad und Moped sollte deshalb soweit wie möglich verzichtet werden.

    • Wer unterwegs ist, sollte sich vorrangig auf die Begleitung des Lebenspartners sowie auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränken – erlaubt ist allenfalls die Begleitung einer Person außerhalb des Hausstandes, um ihrer Vereinsamung, insbesondere aufgrund ihres Alters, vorzubeugen.

    • Treffen mit Freunden sind zu unterlassen; Ansammlungen ab drei Personen müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen sind bußgeldbewehrt. Der Regelsatz für einen Verstoß beträgt für jeden Zuwiderhandelnden 150 Euro.

Mit Blick auf die bevorstehenden Osterfeiertage haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die Bürger angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und sind aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Der Landkreis Görlitz vertraut hier in Würdigung des Grundrechtes zum Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf das ausgeprägte Verantwortungsbewusstsein unter Verwandten. Aus diesem Grund sind staatliche Kontrollen und Nachschauen im familiären Bereich nicht veranlasst.

Die Corona-Schutz-Verordnung regelt in § 3 Besuchsverbote in Einrichtungen. Die Erfahrungen der letzten Tage haben deutlich gemacht, dass Alten- und Pflegeheime besonders hohen Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Deshalb ist dort der Besuch, auch für nahe Angehörige, praktisch vollständig verboten. Dieses Verbot ist einzuhalten, um die Risiken für die Bewohner und das Pflegepersonal zu minimieren. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden uneingeschränkt verfolgt. Der Regelsatz des Bußgeldes für Besucher beträgt hier 500 Euro. Der Landkreis Görlitz bittet dringend darum, von einer Umgehung des Besuchsverbotes abzusehen. Es ist auch verboten, mit Bewohnern außerhalb der Einrichtung Kontakt aufzunehmen.

Erleichterung für Baumschulen und Gartenbaubetriebe

Selbstproduzierende und vermarktende Baumschulen und Gartenbaubetriebe können ebenso wie Hofläden geöffnet und zum Kauf ihrer Produkte besucht werden. Nicht darunter fallen aber Blumenläden die nur mit eingekauften Blumen Handel treiben, diese müssen weiter geschlossen bleiben.

Notbetreuung in Kitas und Schulen

Im Kita-Bereich liegt die Notbetreuungsquote im Landkreis Görlitz derzeit bei zirka sechs Prozent. Die Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen für Schüler der Jahrgansstufen 1 bis 4, die derzeit zirka 270 Kinder im Landkreis Görlitz wahrnehmen, findet auch währernd der Osterferien vom 9. bis 17. April 2020 zu den sonst üblichen Unterrichts- und Hortzeiten statt. Die Landkreisverwaltung befindet sich im engen Austausch mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen, um zeitnah auf die aktuellen Bedarfe reagieren zu können.

Entwicklung der Infektionsfälle im Landkreis Görlitz

Im Landkreis Görlitz gibt es per 3. April 2020 96 bestätigte Coronavirus-Fälle. Das sind acht neue Fälle gegenüber dem Vortag. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten 18 Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 136. Insgesamt konnten 314 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. 11 Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik, davon eine weiterhin intensivmedizinisch.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 03.04.2020 - 22:45Uhr | Zuletzt geändert am 03.04.2020 - 23:33Uhr
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