Mittelstand auf Erfolgskurs

Berlin. Ein Jahr nach Verabschiedung ihrer Mittelstandsinitiative sieht die der Bundesregierung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Mittelstand erheblich verbessert. So würden die Geschäftslage und die Geschäftserwartungen heute von den kleinen und mittleren Unternehmen deutlich besser beurteilt als ein Jahr zuvor. Die gute Geschäftslage schlägt sich, so die Regierung, auch positiv auf dem Arbeitsmarkt nieder. Miittelständische Unternehmen hätten bereits im vergangenen Jahr rund 250.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Aktuelle Befragungen wie das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer und die Konjunkturumfrage des DIHK zeigten, dass die kleinen und mittleren Unternehmen auch zu den erwarteten zusätzlichen 470.000 Arbeitsplätzen maßgeblich beitragen werden.

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Ein Jahr Mittelstandsinitiative

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, sieht rosa Wetterleuchten am Horizont: "Die Maßnahmen der vor einem Jahr beschlossenen Mittelstandsinitiative zeigen Wirkung. Der Mittelstand hat sich zur Konjunkturlokomotive in Deutschland entwickelt. Wir werden weiterhin mit kleinen und mit großen Schritten unsere erfolgreiche Mittelstandspolitik zum Wohle von Wachstum und Beschäftigung fortsetzen."

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative hat die Bundesregierung inzwischen in der Gründungsförderung, beim Bürokratieabbau, bei der Ausbildung, bei der Mittelstands- und Wagniskapitalfinanzierung, bei der Innovation und im Bereich der Außenwirtschaftsförderung in der Tat Maßnahmen umgesetzt. Weitere befinden sich in der Umsetzung und sind in Planung.

Einige ausgewählte Beispiele:

1.
Um die Registereintragungen zu beschleunigen trat zum 1. Januar 2007 ein Gesetz in Kraft, nach dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch zu führen sind. Über die Anmeldungen zur Eintragung ist nun unverzüglich zu entscheiden. Zur Förderung von Gründungen und Kleinunternehmen wurde zum 31. März 2007 ein Pfändungsschutz für die Altersvorsorge von Selbständigen eingeführt. In der parlamentarischen Beratung befindet sich derzeit die Reform des GmbH-Gesetzes, mit der auch eine einfachere und schnellere Gründung von Unternehmen in dieser Rechtsform erreicht werden soll. Die Gründungsberatungsförderung des Bundes und der Länder wird derzeit aufeinander abgestimmt, gestrafft und verbessert.

2.
Um insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen von überflüssiger und wachstumshemmender Bürokratie zu entlasten, hat die Bundesregierung zwei Mittelstands-Entlastungsgesetze mit 35 Maßnahmen umgesetzt. Durch das eingeführte "Standardkosten-Modell" werden die bürokratischen Belastungen der Unternehmen substanziell und nachhaltig reduziert. Alle Informations- und Berichtspflichten für Unternehmen, die sich aus staatlichen Anforderungen ergeben und z.B. im Ausfüllen von Anträgen, Formularen und Statistikbögen Ausdruck finden, werden mit dieser standardisierten Methode erstmals in Euro und Cent ermittelt. Ziel der Bundesregierung ist es, die Informations- und Berichtspflichten bis zum Jahr 2011 um 25 % zu reduzieren.


3.
Die Mittel für die mittelstandsbezogene technologieoffene Innovationsförderung wurde mit jährlichen Steigerungsraten von mehr als 10 % im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie deutlich aufgestockt. Die Förderprogramme werden zudem gestrafft und neu geordnet. Ziel ist, die Zahl der Programme zu reduzieren und die Antragsverfahren nutzerfreundlicher zu gestalten. Der innovative Mittelstand wird für seine Forschungs- und Entwicklungsvorhaben damit zukünftig nur noch eine Anlaufstelle haben.

4.
Zur Unterstützung von Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW das ERP-Innovationsprogramm neu gestaltet und damit noch attraktiver gemacht. Geboten wird eine Mischung aus Kredit- und Nachrangkapital, die mit günstigen Konditionen zur Finanzierung von betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besonders geeignet ist. Das neu gestaltete Instrument wurde vom Markt gut aufgenommen. Allein bis Ende Juni 2007 wurden Zusagen von rund 2 Mrd. Euro erteilt.

5.
Um den Hausbanken die Kreditgewährung zugunsten von Mittelständlern zu erleichtern bietet die KfW-Bankengruppe seit dem 1. Juli 2007 in ihrem Basisprodukt für Fremdkapital - dem Unternehmerkredit - eine 50%-ige Haftungsfreistellung an. Die Große Koalition hat sich zudem über die Eckpunkte eines Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes geeinigt. Das Verhandlungsergebnis sieht vor, dass die Regelungen des neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes für Unternehmen mit einer Eigenkapitalausstattung von bis zu 20 Mio. € und einem Unternehmensalter von bis zu zehn Jahren gelten sollen. Vorgesehen ist u. a. auch, dass Wagniskapitalgesellschaften zukünftig generell als vermögensverwaltend gelten und dass auf Managementdienstleistungen von Beteiligungsfonds keine Umsatzsteuer erhoben werden soll. Das Gesetz sieht eine Ausnahmeregelung vom Mantelkauf (§ 8c KStG (neu)) mit dem Ziel des Erhalts der Verlustvorträge junger Unternehmen vor. Bei Übernahme von Anteilen an einer Zielgesellschaft durch eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft geht die Möglichkeit der Verrechnung bisheriger Verluste nicht verloren, sondern wird über einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt.

6.
Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft hängt im hohen Maße von gut ausgebildeten Fachkräften ab. Dies gilt im besonderen Maße für den Mittelstand, in dem rund 80 % des Fachkräftenachwuchses ausgebildet werden. Das Ausbildungsplatzangebot hat sich zuletzt sehr positiv entwickelt. So wurden in 2006 bei den Kammern insgesamt 4,7 % mehr abgeschlossene Ausbildungsplätze registriert als im Jahr davor. Und in diesem Jahr setzt sich der positive Trend fort. Bis zur Jahresmitte wurden bei den Industrie- und Handelskammern gut 10 % mehr abgeschlossene Ausbildungsverträge registriert als im Vorjahr, bei den Handwerkskammern waren es sogar 13,4 %.
Zu dieser erfreulichen Entwicklung hat der "Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs" maßgeblich beigetragen. Der Pakt wurde am 5. März 2007 für weitere drei Jahre verlängert und weiterentwickelt. Der Bundesverband der Freien Berufe wurde als zusätzlicher Paktpartner gewonnen. Mit 60.000 neuen Ausbildungsplätzen pro Jahr hat die Wirtschaft ihre Zusage von 2004 verdoppelt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Mittelstand ist auf Erfolgskurs.



Kommentar:

Dem Mittelstand geht es tatsächlich - auch im fernen Osten des deutschen Vaterlands - so schlecht nicht. Dass oft genug mit der Meute gejammert wird, ist schon Ritual und sollte den klaren Blick nicht trüben.

Wie aber sind die tatsächlich kleinen Unternehmen zu benennen? Kleinstand, Business-Underdogs, Pre-Kapitalisten oder einfach nur Angeschmiertstand? Der- oder diejenige, der/die sich der Arbeitslosigkeit mittels Selbständigkeit entziehen will, wird mit der ganzen Härte des Fiskus konfrontiert: Beschränkt abzugsfähige Sozialausgaben, rückwirkende Auflösung der Ansparabschreibung, Umverlagerung von der Arbeitslosen- zur Pflegeversicherung, verteuerung der Mini-Jobs, Absenkung der Kostengrenze für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter), monatsgenauer Abschreibungsbeginn etc. pp. - all das latscht (wie wir in Sachsen sagen) die Kleinen, mal ganz abgesehen von den Leuchttürmern.

Denk´ ich an Deutschland in der Nacht . . . sonst könnte keine Beiträge schreiben um diese Zeit:

Ihr Fritz Stänker

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 19.07.2007 - 23:19Uhr | Zuletzt geändert am 19.07.2007 - 23:19Uhr
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