Ursu gegen Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger

Bild zu Ursu gegen Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-BürgerGörlitz, 10. April 2019. Octavian Ursu (CDU), Landtagsabgeordneter und Oberbürgermeisterkandidat in Görlitz, hat sich – wie die CDU in der Vergangenheit auch in anderen Bundesländern – gegen ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ausgesprochen und wendet sich damit gegen eine Gesetzesvorlage der Fraktion der Bündnisgrünen im Sächsischen Landtag.

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Innenausschuss hat schon abgewinkt

Ursu reagiert auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung des Kommunalwahlrechts für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Download). Dieser sieht vor, dass Menschen aus Drittstaaten, die dauerhaft in Deutschland leben, an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen.

Ursu sagte: "In Deutschland lebende deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund haben ohnehin ihr staatsbürgerlich verbrieftes Wahlrecht. Außerdem dürfen in Sachsen lebende EU-Bürger auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht an ihrem Hauptwohnsitz – egal in welchem EU-Land – bereits jetzt an den Kommunalwahlen teilnehmen. Wahlen in Deutschland finden damit vor dem Hintergrund des gemeinsamen Wertekanons der Europäischen Union, der die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließt, statt. Die deutsche Staatsbürgerschaft stellt ein klares persönliches Bekenntnis jedes einzelnen Bürgers zu diesen Werten dar. Das Wahlrecht darüber hinaus auf Bürger der so genannten Drittstaaten auszuweiten, halte ich, mit meiner Erfahrung als eingebürgerter deutscher Staatsbürger, für ein falsches Signal und für realitätsfern. Dadurch würden wir unser eigenes Wahlrecht beliebig machen. Bürger aus Drittstaaten, die dauerhaft hier leben und wählen möchten, haben die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, und damit auch das Wahlrecht zu erhalten.“

Hingegen steht die bündnisgrüne Abgeordnete Petra Zais auf dem Standpunkt: "Wer Ja zur Integration sagt, muss auch ja zur politischen Teilhabe sagen." Wer von Entscheidungen der Kommunalparlamente betroffen sei, müsse auch mit entscheiden können. In Ihrer Rede vor dem Landtag vom 31. Mai 2018 verwies sie darauf, dass in mehr als der Hälfte der 28 EU-Mitgliedstaaten das Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige gängige Praxis sei. Schon 1992 habe der Europarat das Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben verabschiedet und die parlamentarische Versammlung des Europarates habe im Jahr 2001 in einer Empfehlung dazu aufgerufen, allen Ausländerinnen und Ausländern mit legalem Aufenthaltsstatus nach drei Jahren unabhängig von der Nationalität das uneingeschränkte passive und aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. An den Kommunalwählern dürften, würde das vorgeschlagene Wahlrecht eingeführt, mehr als als 130.000 zusätzliche Wähler mit ausländischen Wurzeln teilnehmen.

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hatte bereits am 3. April 2019 empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Gesetzesvorlage der Bündnisgrünen würde Sachsen zum ersten Bundesland mit dem erweiterten Kommunalwahlrecht machen.

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

MdL Ursu

Von Jens am 11.04.2019 - 15:55Uhr
Knapp vier Jahre war kein Ton vom MdL Ursu zu hören. Da hat ihn wohl die (Wahlkampf-)Pauke plötzlich geweckt, dass er überraschend zum Solo ansetzt.

Kommunalwahlrecht für Drittstaatler

Von Thomas John am 10.04.2019 - 21:38Uhr
Weil das Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige in "mehr als der Hälfte der 28 EU-Mitgliedsstaaten gängige Praxis ist", sollen die Deutschen das auch machen? Halte ich für keine rationale Begründung. Man kann sich auch an der anderen Hälfte orientieren, die das für Unsinn hält. Genau wie ich. Das Wahlrecht hängt meiner Ansicht nach mit dem Staatsbürgertum zusammen. Wer kein Staatsbürger ist, bekommt auch kein Wahlrecht. Und dass man als Ausländer von der örtlichen Gesetzgebung und anderen Regelungen betroffen ist, auch ohne dort vor Ort mitentschieden zu haben, halte ich ebenfalls für einen völlig normalen Zustand.

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  • Erstellt am 10.04.2019 - 16:13Uhr | Zuletzt geändert am 11.04.2019 - 07:58Uhr
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