Görlitzer Baumschutzsatzung noch gültig?
Görlitz-Zgorzelec. Die Linksfraktion im Görlitzer Stadtrat fordert, die Görlitzer Baumschutzsatzung weiter zu erhalten.
Linkspartei greift populäres Thema auf
2003 wurde die Görlitzer Baumschutzsatzung auf Bestreben der Fraktionen CDU und Bürger für Görlitz mit 21 zu 16 Stimmen abgeschafft. Nachdem sich bereits kurz danach abzeichnete, dass es darauf hin zu Fällungen wertvoller Bäume kam, gab es Bestrebungen, die Satzung möglicherweise wieder einzuführen.
Zwischenzeitlich wurde im Rahmen einer Prüfung durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau festgestellt, dass es wegen formaler Fehler nie eine rechtlich wirksame Aufhebung der Baumschutzsatzung gab. Neben den Fragen zu Rechtsfolgen von Fällungen im Zeitraum seit der vermeintlichen Aufhebung der Baumschutzsatzung stellt sich aus Sicht der Linken nunmehr auch die Frage, ob die Stadt Görlitz ihre Bäume schützen will. In diesem Zusammnhang verweist die Stadtratsfraktion auf die bereits gefällten Bäume u.a. in der Struve-, Bismarck-, Zittauer-, Goethe- und Christian-Heuck-Straße und sieht Bestrebungen der Verwaltung, die Baumschutzsatzung per Satzungsbeschluss doch noch aufheben zu lassen.
Thorsten Ahrens, Vorsitzender der Linksfraktion, erklärte dazu: „Finger weg von der Baumschutzsatzung. Die Erfahrungen der letzte Jahre zeigen uns, die Wichtigkeit des Baumschutzes in der Stadt. Bäume sind Leben und Lebensqualität." Und er appelliert an die Stadträter: „Ich hoffe, dass sich die Stadträte an die vielen Fällungen, an ihre Aussagen zum Schutz der Bäume und an die Proteste vieler Görlitzer erinnern. Und ich bin überzeugt davon, dass die Bekundungen der Stadträte zum Schutz der Bäume nicht nur leere Versprechungen waren. Schon bald kann es jeder einzelne in der Abstimmung zur Baumschutzsatzung zeigen.“
Kommentar:
Bäume werden wohl dann erst zum Problem, wenn Sie Bürokratie mit sich bringen. Wer einen Baum pflanzt oder einfach nur gedeihen lässt, der sollte auch das Recht haben, den Baum zu beseitigen.
Vielleicht wurden nach dem Fall der Baumschutzsatzung nur deshalb übereilt Bäume gefällt, weil die Angst vor der Wiedereinführung grassierte?
Jedenfalls darf unterstellt werden, dass Bäume nicht aus Boshaftigkeit gefällt werden. Die meisten Gründe dürften im Bereich haftungsrechtlicher oder versicherungsseitiger Bedenken, der Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, von Folgeaufwand zur Pflege großer Bäume, der Vermeidung von Laub und Verschattung liegen.
In erster Linie sollten die Betroffenen und Verantwortlichen selbst entscheiden. Eine Satzung könnte hingegen bewirken, dass die Bürger den daraus resultierenden Problemen ausweichen und auf Bäume verzichten.
Da hätten wir nischt gekonnt,
meint Ihr Fritz Stänker
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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 12.07.2007 - 12:22Uhr | Zuletzt geändert am 12.07.2007 - 12:22Uhr
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