Wahlkampf im digitalen Zeitalter – Kampf der Domains

Görlitz, 30. August 2016. Der Wahlkampf ist in vollem Gange – nicht nur medienwirksam in den USA, sondern auch in Deutschland. In den kommenden zwölf Monaten werden die Landtage von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen neu gewählt. Kurz darauf werden die Wähler erneut in die Lokale gebeten und sollen über die Zusammensetzung des künftigen Bundestags entscheiden.
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Dem politischen Gegner die Domains wegschnappen

Die Art und Weise, wie solche Wahlkämpfe geführt werden, hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Plakate sowie Radio- und TV-Werbung verlieren immer weiter an Relevanz, während das Internet im Gegenzug kontinuierlich an Bedeutung gewinnt. Online-Magazine haben sich zur wichtigsten Quelle für regionale Neuigkeiten entwickelt, folglich findet auch der lokale Wahlkampf immer stärker online statt. Dabei erstellen die Wahlteams der Kandidaten eigene Internetauftritte, die relevante Informationen über Ziele und Vorzüge des jeweiligen Politikers enthalten, und versuchen dadurch die Debatte im Netz zu beeinflussen.

Eine Frage der Domain

Zum Dreh- und Angelpunkt vieler Taktiken werden dabei die Domains – beschrieben wird das beispielsweise en détail in diesem Ratgeber. Internetadressen werden gezielt registriert und politischen Gegnern weggeschnappt. Einerseits sichern sich viele Kandidaten frühzeitig Domains, die ihren Namen beinhalten, andererseits versuchen gegnerische Wahlteams auch Namensdomains gegnerischer Kandidaten zu blockieren. Dadurch ergibt sich eine völlig neue Dynamik im Wahlkampf. Als eine der ersten Parteien wendeten die Grünen solche Taktiken während der Bundestagswahl 2002 an und störten damit den Wahlkampf von Edmund Stoiber. Dabei sicherten sie sich Domains wie "stoiber-for-bundeskanzler.de" und leiteten die Besucher dieser Domain auf ein grünes Portal um. Gleichzeitig registrierten sie auch Domains wie "Grün-wirkt.de" und kamen damit politischen Gegnern zuvor.

Rechte beachten

Möglich wird das alles durch den modernen Domainhandel – denn wer sich eine Domain sichern möchte, kann dies einfach auf dem Internetauftritt eines Providers tun. Dort gibt man lediglich den gewünschten Namen ein und erhält eine Auswahl über die momentan erhältlichen Domainplätze. Zunehmend versuchen auch Dritte, an potentielle Wahlkampfdomains zu gelangen und diese später an Interessierte gegen einen Aufpreis weiterzuverkaufen – dabei kann es jedoch zu rechtlichen Streitigkeiten kommen.

Werden Domains, die Namens- oder Markenrechte verletzen, unrechtmäßig verwendet, können die Inhaber solcher Marken dagegen klagen. In einem solchen Fall ist es beispielsweise möglich, den Domaininhaber abzumahnen oder eine sofortige Sperrung zu erwirken. So etwas ist jedoch meist nur möglich, wenn die Domain für Werbezwecke oder zu Verunglimpfung des Namensinhabers verwendet wird – wird die Domain lediglich gekauft und nicht verwendet, ist es schwer dagegen rechtlich vorzugehen. Betroffenen bleibt dabei meist nichts anderes übrig, als sich eine Ausweichdomain auszudenken.

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  • Quelle: red | © Flickr "arsp_064 / Google search page close-up", Foto: Anthony Ryan, Lizenz: CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten.
  • Erstellt am 30.08.2016 - 07:19Uhr | Zuletzt geändert am 30.08.2016 - 08:01Uhr
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