Im Eigeninteresse: Panoramafreiheit erhalten
Görlitz, 24. Juni 2015. Von Thomas Beier. Die Gefahr droht aus Brüssel (Bruxelles): Am 9. Juli 2015 wird das Plenum des Europaparlaments über einen Bericht zur Urheberrechtsreform abstimmen. Dann könnte die unter anderem in Deutschland , den Niederlanden, Spanien, Portugal und vielen osteuropäischen Ländern geltende sogenannte Panoramafreiheit abgeschafft werden. Darunter versteht man das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen frei zu verwenden. Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben bereits einen sehr restriktiven Antrag angenommen, wonach die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte. Das würde jedoch auch Privatpersonen treffen.
Nahezu jeder wäre betroffen
Wird die Panoramafreiheit abgeschafft würde das mindestens bedeuten, dass für die kommerzielle Nutzung von beispielsweise von Ansichten von Kunstwerken und Gebäuden im öffentlichen Raum ein Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber, also zum Beispiel dem Künstler oder dem Architekten, nötig wäre - insofern der nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist. Sonst könnte er oder sie Forderungen erheben.
Das würde nicht nur Zeitungen und andere eindeutig kommerzielle Anbieter treffen, sondern durchaus auch Privatpersonen. Wer - nur als Beispiel - Urlaubsfotos auf facebook hochlädt, stimmt damit derkommerziellen Nutzung seiner Bilder zu (vgl. Abschnitt 9.1 der facebook-Nutzungsbedingungen) und erklärt, alle nötigen Rechte am Bild zu besitzen, um diese kommerzielle Nutzung durch facebook zu erlauben (vgl. Abschnitt 5.1). Selbstverständlich gilt das auch für andere Online Plattformen, die Haftungsfragen in aller Regel auf den Nutzer abwälzen, was praktisch auch kaum anders geht.
Schon dem, der auf seiner Webseite beispielsweise Google-Werbung platziert, kann die gewerbliche Nutzung von Fotos, auch wenn sie selbst angefertigt sind, vorgeworfen werden - selbst dann, wenn die Einnahmen die Kosten der Webseite nicht decken. Auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia könnten in Schwierigkeiten geraten, würde die Panoramafreiheit von der EU ausgehebelt. Vor allem Fotografen und Journalisten würden unter einer derartigen Gesetzesänderung zu leiden haben.
Die Europabgeordnete Julia Reda weist darauf hin, dass "urheberrechtliche Forderungen nicht immer auf das Zivilrecht beschränkt sind und unter Umständen auch das Strafrecht berührt sein kann (was in der Praxis unterschiedlich konsequent durchgesetzt wird)".
Liebe Leser: Sie müssen handeln!
Was jetzt zu tun ist, um die Einschränkung der Panoramafreiheit noch abzuwenden, erläutert Julia Reda in ihrem sehr klar geschriebenen Beitrag "Panoramafreiheit in Gefahr": Kontaktieren Sie Ihren Europaabgeordneten - per Telefon, E-Mail, Postkarte oder in den sozialen Netzwerken - und weisen Sie ihn auf die Probleme hin, die eine Einschränkung der Panoramafreiheit mit sich bringen würde.
Es macht keinen Sinn, Gesetze zu schaffen, die der Bürger weder erfassen, verstehen noch einhalten kann. In einer immer komplexeren Welt müssen Gesetze einfacher werden und dürfen vor allem nicht den Austausch von Wissen und Kultur einschränken.
Panoramafreiheit abschaffen
Von Wolfgang Port am 06.07.2015 - 00:07Uhr
In Frankreich soll es ein Geschäft sein, Firmen haben Einnahmen durch Lizenzgebühren für Aufnahmen von Gebäuden etc. - gute Geschäfte wären es auch für Abmahner.
Wikipedia müsste Bilder schwärzen, oder selbst Phantasiegebäude-Bilder reinstellen, beispielsweise aber im gleichen Baustil - könnte das dann auch rechtlich als Plagiat bewertet werden?
-
Görlitz sucht Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025
Görlitz, 19. Dezember 2024. Voraussichtlich finden am 23. Februar 2025 die vorgezogenen Bundest...
-
Stadtrat ernennt Melanie Morche zur Familienbeauftragten
Görlitz, 2. Dezember 2024. Der Görlitzer Stadtrat hat Melanie Morche zur neuen Beauftragte...
-
Zehn Auszubildende und fünf Studierende starten im Landratsamt Görlitz
Görlitz, 9. September 2024. Im Landratsamt Görlitz haben am 2. September zehn neue Auszubi...
-
Neuer Kreistag des Landkreises Görlitz nimmt Arbeit auf
Görlitz, 5. September 2024. Gestern fand die konstituierende Sitzung des Kreistages des Landkre...
-
Bestätigung der Kreistagswahl Görlitz durch Landesdirektion Sachsen
Görlitz, 31. Juli 2024. Mit dem am 29. Juli 2024 eingegangenen Wahlprüfungsbescheid hat di...
- Quelle: Thomas Beier | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 24.06.2015 - 08:12Uhr | Zuletzt geändert am 24.06.2015 - 09:50Uhr
- Seite drucken