Geld gegen Kreissitz

Dresden. Staatsregierung und kommunale Landesverbände haben sich am 27. Februar 2007 auf einen finanziellen Ausgleich für die vom Verlust des Kreissitzes betroffenen Gemeinden geeinigt.

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Ausgleich unter Dach und Fach

Für den Ausgleich wird ein Gesamtvolumen von 28.800.000 EUR für einen Zeitraum von fünf Jahren bereitgestellt. Das Geld ist investiv gebunden.

Der Ausgleich wird aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches (Bedarfszuweisungen) finanziert. Die vom Verlust des Kreissitzes betroffenen kreisangehörigen Gemeinden erhalten damit je Einwohner den gleichen Ausgleichsbetrag, der im Jahre 1994 für die damals betroffenen Gemeinden bereitgestellt wurde.

Die Aufteilung dieses Betrages auf die Kommunen erfolgt nach einem Sockelbetrag in Höhe von 150.000 EUR p. a. für die kreisangehörigen Gemeinden, die infolge der Kreisgebietsreform ihren Kreissitz verlieren. Darüber hinaus erhält die bisherige Kreisfreie Stadt Hoyerswerda diesen Sockelbetrag ebenfalls, da sie anders als Görlitz, Plauen und Zwickau nicht Kreissitz eines künftigen Landkreises sein wird.

Die Sockelbeträge summieren sich auf 11.250.000 EUR über fünf Jahre. Der verbleibende Betrag von 17.550.000 EUR wird nach den Einwohnern in den bisherigen Kreisen ohne die Einwohner der ehemaligen Kreisstädte verteilt (rund 2,55 EUR je Einwohner). Dieser Verteilungsmechanismus entspricht demjenigen der Kreisgebietsreform 1994.

Zur Einigung sagte Finanzminister Dr. Metz: "Wir haben uns in sehr konstruktiven Verhandlungen auf eine sinnvolle und sachgerechte Lösung zum Wohl der sächsischen Kommunen und deren Bürger verständigt. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt zum Gelingen der Kreisgebietsreform bewältigt. Hierfür danke ich meinen Verhandlungspartnern von seiten der beiden kommunalen Spitzenverbände."

Auch der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Christian Schramm, zeigte sich zufrieden: "Wir freuen uns, dass die Staatsregierung unsere Vorstellungen zur Ausgestaltung eines Zentralitätsverlustausgleiches aufgegriffen hat und diese in den Verwaltungsreformgesetzen gesetzlich verankert werden."

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 01.03.2007 - 09:40Uhr | Zuletzt geändert am 01.03.2007 - 09:40Uhr
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