Landtagsabgeordneter Dr. Meyer zu geplanten Änderungen am Abgeordnetengesetz
Görlitz, 13. März 2015. Besonders in den sozialen Netzwerken des Internets wird aktuell kreuz und quer diskutiert, worauf sich CDU und SPD im Sächsischen Landtag geeinigt haben: Unter anderem eine höhere steuerfreie Aufwandspauschale und früherer Renteneintritt nach mindestens zehn Jahren Abgeordnetentätigkeit im Landtag. Obwohl oder weil der Gesetzesentwurf noch gar nicht vorliegt, finden sich sachliche Beiträge in den Diskussionen selten - dafür werden die Veränderungen der Abgeordnetenbezüge schon mal mit denen beim Kindergeld verglichen, Selbstbedienungsmentalität und Volksferne unterstellt. Nun hat sich der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Stephan Meyer öffentlich zum Thema positioniert.
Dr. Meyer: Vorschläge sind Kompromiss
Mit freundlicher Genehmigung gibt der Görlitzer Anzeiger wieder, was Dr. Meyer auf facebook geschrieben hat:
Aufgrund der Vielzahl von Nachfragen hier meine Position zu den geplanten Änderungen am Abgeordnetengesetz. Die Vorschläge stellen einen Kompromiss dar und ich sehe in einigen Bereichen Regelungsbedarf, worauf ich kurz eingehen möchte:
- Die Erhöhung des Personalansatzes halte ich für gerechtfertigt. Als Abgeordneter soll ich die Arbeit der Staatsregierung kritisch begleiten, meine fachpolitische Arbeit in Dresden kompetent leisten und auch im Wahlkreis vernünftig arbeiten. Gegenwärtig lässt das Budget dabei nur die Finanzierung eines Mitarbeiters und ggf. von Praktikanten zu. Um die gestiegenen Anforderungen erfüllen zu können halte ich die Unterstützung durch kompetente Mitarbeiter für wichtig und notwendig.
- Mir ist es wichtig meine Arbeit im Sächsischen Landtag transparent an möglichst viele Menschen zu vermitteln. Deshalb finde ich es auch gut, dass auf Antrag das Budget für Besuchergruppen erhöht wird und dadurch mehr Schulklassen, Vereine, Feuerwehren oder Verbände aus der Oberlausitz nach Dresden kommen können.
- Die Erhöhung der Büroausstattungspauschale (ebenfalls auf Nachweis) werde ich nicht in Anspruch nehmen. Meine Büros sind zweckmäßig eingerichtet, Luxus wird man nicht finden und das wird auch so bleiben.
- Den Wunsch der SPD zur Veränderung der Rentenreglung halte ich persönlich für schwierig. Die Tätigkeit im Landtag ist ein Mandat auf Zeit und das sollte man bei der Kandidatur wissen. Auch meine Zeit wird früher oder später enden und ich beabsichtige nicht diese Reglung in Anspruch zu nehmen.
- Die Abgeordnetentätigkeit ist aufgrund vielfältiger Aufgaben mit viel Reisetätigkeit und hohen Aufwendungen für die Präsenz im Wahlkreis verbunden. Deshalb ist eine Aufwandspauschale für diese Tätigkeiten auch richtig, weil sie mit dem Mandat in Zusammenhang stehen und nicht Privatvergnügen sind. Es mag daher auch sein, dass dieser Aufwand bei Kollegen gestiegen ist. Als Wirtschaftsingenieur habe ich gelernt mit den mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln auszukommen. Bereits jetzt spende ich regelmäßig an zahlreiche Vereine und Initiativen. Mein Aufwand wird sich nicht in dem Umfang erhöhen. Deshalb habe ich entschieden, dass ich mit Inkrafttreten der Neuregelungen den Deutschen Kinderschutzbund Zittau sowie Projekte im frühkindlichen Bereich finanziell unterstützen werde. Ich betrachte dies als Investition in die Zukunft der Kinder und finde generell, dass die Arbeit mit und für Kinder eine höhere Wertschätzung verdient.
- Für eine sachliche Diskussion zu meinen Positionen stehe ich gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. (Ende des Zitats.)
- die steuerfreie Aufwandspauschale steigt auf max. 4.070 Euro monatlich
- die einmalige Zahlung zur ersten Ausstattung des Abgeordnetenbüros wird auf 5.100 Euro angehoben, wenn sie gegen Beleg beansprucht wird
- das Budget für Besuchergruppen im Landtag (kann nur gegen Beleg beansprucht werden) steigt auf 1.500 Euro
- die Gehaltspauschale für die Angestellten des oder der Abgeordneten steigt auf rund 5.000 Euro (davon müssen auch die Lohnnebenkosten inklusive der Arbeitgeberanteile gedeckt werden)
- das Renteneintrittsalter kann - nach mindestens zehn Jahren Parlamentszugehörigkeit - stufenweise auf 60 Jahre (bei 17 Jahren Zugehörigkeit) sinken
Diese Neuregelungen stehen ins Haus:
Die Abgeordnetendiäten - also das eigentliche Einkommen - bleibt hingegen an die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung angekoppelt.
Kommentar:
So wünscht man sich die Kommunikation eines Landtagsabgeordneten, nicht etwa ein verschämtes Schweigen.
Besonders in Zeiten einer großen Koalition muss man sich vor Augen halten, dass Gesetze stets auch Kompromisse sind. So wird auch das neue sächsische Abgeordnetengesetz wohl kaum jemanden finden, für den es in jedem Detail perfekt ist. Dennoch trägt es dem eingetretenen Handlungsbedarf Rechnung.
Für denjenigen, der aus der Wirtschaft kommt, steht beispielsweise ein Fragezeichen hinter der Tatsache, dass die Aufwandspauschale eben als steuerfreie Aufwandspauschale geführt wird. Ein bisschen Ausgabenübersicht wäre den Volksvertretern schon zuzumuten, so dass sie - wie Unternehmer - ihre tatsächlichen Ausgaben von der Steuer absetzen können, was aber übrig bleibt, wie jeder andere Bürger auch, versteuern.
Andere Zahlungen sind hingegen selbstverständlich (so für die Büroeinrichtung - auch in der Wirtschaft muss kein Angestellter seinen Arbeitsplatz auf eigene Kosten einrichten) oder die Aufwendungen für Besuchergruppen: Ein Parlamentsbesuch öffnet vielen Teilnehmern überhaupt erst die Augen, was parlamentarische Arbeit bedeutet und ist - gerade in Zeiten der Politikverdrossenheit - zu empfehlen. Nur mit dem angestrebten früheren Renteneintritt haben die Koalitionäre danebengelangt - noch kann das Parlament korrigieren.
Was aber gar nicht geht sind Neiddebatten oder Einkommensvergleiche wie beispielsweise zum Mindestlohn. Das ist der Nachteil der sozialen Netzwerke: Da können auch der oder die eine Meinung gleichberechtigt kundtun, die etwas weniger nachdenken,
meint Ihr Fritz R. Stänker


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- Quelle: Fritz Rudolph Stänker
- Erstellt am 13.03.2015 - 07:32Uhr | Zuletzt geändert am 13.03.2015 - 08:44Uhr
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