Mindestlohn - nach wie vor umstritten
Berlin, 10. Dezember 2014. In den Medien wird seit vielen Jahren über den Mindestlohn informiert. Einzelne Parteien hatten die Forderung nach einem gesetzlich geregelten Mindestlohn in ihre Wahlprogramme aufgenommen und wollten ihn einführen, wenn es zu einer Regierungsbeteiligung nach der jeweiligen Bundestagswahl kommen sollte. Durch die vielen Medienberichte wurde auch der Union von CDU und CSU klar, dass man sich diesem Thema nicht verschließen kann. Nach der Wahl im Jahre 2013 wurde der Mindestlohn im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen und beschlossen. Seit diesem Jahr besteht die Regierung aus der sogenannten "Großen Koalition", auch wenn sie zusammengenommen schon lange nicht mehr so viele Bürger hinter sich vereinen kann.
Sorgen der Politik und der Wirtschaft
Kaum wurde der Mindestlohn beschlossen, meldeten sich auch schon die ersten Gegenstimmen aus der Politik und der Wirtschaft, wonach es Ausnahmen zu einem gesetzlich flächendeckenden Mindestlohn geben müsse. Die Argumentation beruht darauf, dass es viele Firmen, kleinere Dienstleister oder Berufsgruppen im bisherigen Niedriglohnbereich deutliche Lohnsteigerungen nicht verkraften würden. Dadurch gingen Arbeitsplätze verloren, was einen gesamtwirtschaftlichen Schaden für Deutschland bedeuten würde - hatte die große Koalition es doch erst gerade geschafft, durch den aufblühenden Niedriglohnsektor die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren.
Gegenargumentation von SPD und Gewerkschaften
Die SPD hatte den Mindestlohn als ein wichtigstes Wahlziel propagiert. Anfangs wollte sie sich auf keinen Kompromiss oder Ausnahmen einlassen, auch aus Angst, dass sich die Gewerkschaften von ihr abwenden würden und sich eine andere Partei, weiter links, für ihre Ziele suchen würden, blieb die SPD hart. Wie es aber immer so ist, muss eine Regierungskoalition sich einigen können und für Kompromisse bereit sein. Letztendlich hatte die SPD nachgegeben und einige Ausnahmen zum Mindestlohn hinnehmen müssen. Diese Ausnahmen betreffen aber zwangsläufig vor allem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die durch einen Mindestlohn eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Lebenssituation erfahren hätten.
Zum guten Schluss wird es also einen Mindestlohn geben, der aber nicht ohne Ausnahmen ist.
Vorteile vom Mindestlohn
Eines der wichtigsten Vorteile ist, dass alle Arbeiter und Arbeiterinnen nun eine Lohnuntergrenze haben. So können von diesem nahezu alle profitieren, bei denen es bisher vielleicht keine oder schlechte Tarifvereinbarungen gab. Direkte oder indirekte Ausbeutung durch Hungerlöhne ist nun weitestgehend ausgeschlossen. Auch die Sozialkassen werden dadurch stark entlastet, denn durch den nun erhöhten Lohn wird auch mehr eingezahlt, was sich zum Beispiel auch auf die Rentenhöhe auswirkt.
Nachteile vom Mindestlohn
Auch der Argumentation von Kritikern zum Mindestlohn sollte man sich nicht ganz verschließen, denn für die Bürger können Gehaltserhöhungen größere finanzielle Belastungen bedeuten: Arbeitgeber werden die höheren Personalkosten auf die Preise ihrer Produkte und Dienstleistungen aufschlagen. Als kleines Beispiel vielleicht der Friseur. Diese Dienstleistung wird dann für jeden Einzelnen vermutlich teuerer und auch für andere Dinge des täglichen Lebens werden sich wohl Mehrbelastungen ergeben. Menschen ohne oder mit schlechter Ausbildung werden es schwerer haben, eine Arbeitsstelle zu finden, weil es sich für den Arbeitgeber einfach nicht mehr rechnet. Die Argumentation, dass Arbeitsplätze verloren gehen und vielleicht in Billiglohnländer ausgelagert werden, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Ob man gleich von einer Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Deutschland sprechen kann, wird die Zukunft zeigen. Die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohnes werden zukünftige Statistiken dokumentieren.
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- Quelle: red | Foto: © geralt / Gerd Altmann / pixabay, Lizenz: Public Domain CC0
- Erstellt am 09.12.2014 - 16:36Uhr | Zuletzt geändert am 10.12.2014 - 10:21Uhr
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